Weniger Bürokratie ist doch noch möglich: Um die Agrardieselerstattung zu erhalten, müssen die meisten Landwirte die „Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV“ (Formular 1462) ab sofort nicht mehr ausfüllen oder sich gar bei der Transparenzdatenbank anmelden. Nur wer Steuerbegünstigungen von 200000 € im Jahr oder mehr erhält, unterliegt den Anzeige- oder Erklärungspflichten beim Hauptzollamt.
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Weniger Bürokratie ist doch noch möglich: Um die Agrardieselerstattung zu erhalten, müssen die meisten Landwirte die „Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV“ (Formular 1462) ab sofort nicht mehr ausfüllen oder sich gar bei der Transparenzdatenbank anmelden. Nur wer Steuerbegünstigungen von 200000 € im Jahr oder mehr erhält, unterliegt den Anzeige- oder Erklärungspflichten beim Hauptzollamt.