Spätestens am 30. September 2018 müssen die Agrardieselanträge für das Jahr 2017 bei den zuständigen Hauptzollämtern vorliegen. Achtung: Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, bei der nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang beim Hauptzollamt! Pro Liter im Betrieb verbrauchten Diesel können Sie 21,48 Cent zurückerhalten. Betriebe, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben und keine großen Veränderungen aufweisen, füllen dazu das Formular 1142 (Kurzantrag) aus.
Bei Neugründungen, Betriebsleiterwechseln oder auch bei Betrieben, die sich 2017 in Insolvenzverfahren befunden haben, ist der vollständige Antrag nötig (Formular 1140).
Das im letzten Jahr neu eingeführte Formular 1139 entfällt, es wurde in die Formulare 1140 und 1142 integriert.
Bereits zum 30.6.2018 waren die Formulare 1462 bzw. 1463 abzugeben. In Formular 1462 müssen Sie die im letzten Jahr erhaltenen Steuervergünstigungen eintragen. Wer weniger als 150000 € Steuerbegünstigungen in den letzten drei Jahren erhalten hat, kann sich mit Formular 1463 für drei Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen. Die Abgabe von Formular 1462 bzw. 1463 ist eine „Nebenpflicht“ für die Antragsteller. Das heißt: Sie können die Abgabe im Notfall auch noch nachholen – eine unmittelbare Auswirkung auf die Bearbeitung Ihres Agrardieselantrages hat dies nicht. Weil es für die Betriebe um viel Geld geht, ist aber anzuraten, die Termine einzuhalten.