Das von der Bundesregierung im September beschlossene Agrarpaket besteht aus drei Teilen:
1. Insektenschutzprogramm:
- Nationales Verbot für Glyphosat ab dem 31. Dezember 2023.
- Bis dahin 75% Minderung des Glyphosateinsatzes mit Teilverboten für Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, Grünland, Wald, Weihnachtsbaumkulturen, Gleisanlagen, private Gärten und Parks.
- Gewässerabstände beim Pflanzenschutzmitteleinsatz von 10 m, bei dauerhafter Begrünung der Abstandsfläche 5 m.
- Verbot von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, § 30-Biotope, Vogelschutzgebiete). Ausnahmen soll es aber geben.
- Unterschutzstellung von artenreichem Grünland, Streuobstwiesen, Trockenmauern und Steinriegeln als § 30-Biotop. Sie zählen damit als Schutzgebiet (s.o.).
- Angrenzende Rückzugsflächen für Insekten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln schaffen. Die geforderten 10% Ausgleichsflächen in Verbindung mit der Zulassung kommen nicht (s. S. 48).
- Bis 2023 Reduktion des Flächenverbrauchs auf unter 30 ha/Tag, bis 2050 auf netto-null.
- Verschärfung der Düngeverordnung (s. S. 50).
2. Tierwohlkennzeichnung
- Freiwilliges, staatliches Kennzeichen für Lebensmittel tierischer Herkunft.
- Zuerst für Schweinefleisch, danach für Geflügel und Rinder.
- Mit Kriterien für Haltung, Transport und Schlachtung höher als der gesetzliche Mindeststandard.
- Kontrolle durch private Kontrollstellen, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zulässt und überwacht.
- Verstöße werden als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit geahndet.
3. Umschichtung der Direktzahlungen
- Für 2020 6% statt bisher 4,5%.
- Insgesamt 75 Mio. €, 4,50 €/ha.
- 90% davon sollen über Agrarumweltprogramme der 2. Säule an die Landwirte zurückfließen.