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Agrarpaket: Was steht drin?

Lesezeit: 2 Minuten

Das von der Bundesregierung im September beschlossene Agrarpaket besteht aus drei Teilen:


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1. Insektenschutzprogramm:


  • Nationales Verbot für Glyphosat ab dem 31. Dezember 2023.
  • Bis dahin 75% Minderung des Glyphosateinsatzes mit Teilverboten für Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, Grünland, Wald, Weihnachtsbaumkulturen, Gleisanlagen, private Gärten und Parks.
  • Gewässerabstände beim Pflanzenschutzmitteleinsatz von 10 m, bei dauerhafter Begrünung der Abstandsfläche 5 m.
  • Verbot von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, § 30-Biotope, Vogelschutzgebiete). Ausnahmen soll es aber geben.
  • Unterschutzstellung von artenreichem Grünland, Streuobstwiesen, Trockenmauern und Steinriegeln als § 30-Biotop. Sie zählen damit als Schutzgebiet (s.o.).
  • Angrenzende Rückzugsflächen für Insekten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln schaffen. Die geforderten 10% Ausgleichsflächen in Verbindung mit der Zulassung kommen nicht (s. S. 48).
  • Bis 2023 Reduktion des Flächenverbrauchs auf unter 30 ha/Tag, bis 2050 auf netto-null.
  • Verschärfung der Düngeverordnung (s. S. 50).


2. Tierwohlkennzeichnung


  • Freiwilliges, staatliches Kennzeichen für Lebensmittel tierischer Herkunft.
  • Zuerst für Schweinefleisch, danach für Geflügel und Rinder.
  • Mit Kriterien für Haltung, Transport und Schlachtung höher als der gesetzliche Mindeststandard.
  • Kontrolle durch private Kontrollstellen, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zulässt und überwacht.
  • Verstöße werden als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit geahndet.


3. Umschichtung der Direktzahlungen


  • Für 2020 6% statt bisher 4,5%.
  • Insgesamt 75 Mio. €, 4,50 €/ha.
  • 90% davon sollen über Agrarumweltprogramme der 2. Säule an die Landwirte zurückfließen.

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