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Ahnungsloser Beamter

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der Milchkrise ging ich zum Job-Center und beantragte Hartz IV. Der Sachbearbeiter wollte mich aber sofort von der Idee abbringen. Seine Begründung: Zum einen müsse ich mir als Hartz IV-Bezieher jede Investition über 100 € genehmigen lassen, also z.B. auch den Kauf von Saatgut oder Spritzmitteln. Das könne ich doch nicht wollen. Zum anderen würde ich als Landwirt sowieso nur für ein halbes Jahr Hartz IV bekommen. Danach zähle mein betriebliches Vermögen nicht mehr als Schonvermögen – ich müsse mir dann einen Job suchen oder meinen Betrieb aufgeben. Stimmt das?


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Nein. Wenn Sie das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV) beziehen, bleiben Sie voll verantwortlich für Ihre Betriebsführung. Dazu gehört auch, dass Sie selbstständig über den Kauf von Betriebsmitteln entscheiden – und nicht der Sachbearbeiter am Jobcenter. Anders ist es nur bei Anschaffungen, die nicht zum Umlaufvermögen gehören, sondern zum Anlagevermögen – also z.B. ein neuer Schlepper. Hier müssen Sie die Notwendigkeit dem Jobcenter begründen. Die meisten Jobcenter machen aber auch hierbei keine Probleme, sofern die Investition wirklich nötig ist.


Auch, was die Auszahlungsdauer angeht, ist ihr Sachbearbeiter falsch informiert. Im Gesetz heißt es nur: Vermögen, mit dem Einkommen erzielt wird, ist geschützt. Eine zeitliche Begrenzung steht dort nicht. Sind Sie nur wegen der aktuellen Preiskrise unter Druck geraten, haben Sie bei einem Milchpreis-Anstieg gute Zukunftsperspektiven. Es gibt dann keinen Grund für das Jobcenter, die Zahlungen zeitlich zu begrenzen. Aber auch, wenn Ihr Betrieb keine Zukunft hat, muss das Jobcenter gemeinsam mit dem Betriebsleiter eine Lösung suchen. Einen Betrieb innerhalb von sechs Monaten aufzugeben und abzuwickeln, ist mehr als unrealistisch.


Unser Tipp: An den Jobcentern zeigt sich derzeit immer wieder, dass sich die Sachbearbeiter mit der ALG II-Zahlung an Landwirte kaum auskennen. Informieren Sie sich daher in top agrar 12/2015, Seite 34 sowie 1/2016, Seite 29 über Ihre Rechte und weisen Sie die Beamten darauf hin.

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