Mit Verlusten aus den Jahren zuvor können Sie Gewinne in späteren Jahren aus steuerlicher Sicht drücken. Sie dürfen diese aber nur bis zu einem Einkommen von 1 Mio. € voll verrechnen, bei einer Zusammenveranlagung sind es 2. Mio. €. Wer mehr verdient, darf von seinen Einkünften, die diese Grenze übersteigen, nur noch 60% mit Verlusten ausgleichen. Die restlichen 40% müssen Sie dann versteuern. Allerdings überschreiten Landwirte in den aller seltensten Fällen diese Grenze.
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Mit Verlusten aus den Jahren zuvor können Sie Gewinne in späteren Jahren aus steuerlicher Sicht drücken. Sie dürfen diese aber nur bis zu einem Einkommen von 1 Mio. € voll verrechnen, bei einer Zusammenveranlagung sind es 2. Mio. €. Wer mehr verdient, darf von seinen Einkünften, die diese Grenze übersteigen, nur noch 60% mit Verlusten ausgleichen. Die restlichen 40% müssen Sie dann versteuern. Allerdings überschreiten Landwirte in den aller seltensten Fällen diese Grenze.