Im Zuge der Hofübergabe trägt man die Altenteilsleistungen zur Absicherung oft im Grundbuch ein. Mit dieser Grundbuchposition können die Altenteiler Kredite blockieren – aber nur bis zu einem gewissen Punkt, wie das Amtsgericht Unna nun entschied (Az.: 19 Lw 90/15).
Die Hofeigentümerin müsse in der Lage sein, den Hof eigenständig zu führen und somit auch für Investitionen erforderliche Kredite aufzunehmen, so die Richter. Um die Zustimmung der Altenteiler zur Eintragung einer Grundschuld für die Bank im Grundbuch zu erzwingen, musste sie aber hinsichtlich ihrer Investition Folgendes darlegen:
- die wirtschaftliche Notwendigkeit (ggf. über Sachverständige z.B. der Landwirtschaftskammer),
- die finanzielle Tragbarkeit (geht auch anhand der letzten Jahresabschlüsse),
- keine Gefährdung der Altenteilerrechte z.B. durch Belastung der Hofstelle.
Unser Rat: Vermeiden Sie solche Probleme im Vorfeld, indem Sie im Übergabevertrag die Altenteilerrechte auf die Flächen beschränken, die nötig sind, um z.B. das Wohnrecht zu wahren. Dazu reicht die Hofstelle aus, sodass die übrigen Flächen außen vor bleiben.
Dr. Henning Wolter, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm