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Altenteiler: Wohnung für Pflegekraft erlaubt?

Lesezeit: 1 Minuten

Wir haben eine Baugenehmigung für ein Altenteilerhaus. Dürfen wir dort eine Wohnung für eine Pflegekraft, die eventuell in Zukunft nötig sein wird, einbauen?


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Wir haben eine Baugenehmigung für ein Altenteilerhaus. Dürfen wir dort eine Wohnung für eine Pflegekraft, die eventuell in Zukunft nötig sein wird, einbauen?


Eine „extra“ Wohneinheit für eine Pflegekraft ist nicht zulässig, wenn Sie nur eine Baugenehmigung für einen Altenteiler haben. In dieser Baugenehmigung sind keine Wohneinheiten für Pflegekräfte vorgesehen. Die Genehmigungsbehörden verhalten sich hier auch in der Regel sehr restriktiv. Denn sie gehen davon aus, dass die Besitzer die Wohnung für die Pflegekraft in vielen Fällen irgendwann zweckentfremden und beispielsweise vermieten. Für die zusätzliche Wohnung brauchen Sie eine eigene Genehmigung. Alles andere gilt als sogenannter „Schwarzbau“.


Sofern Sie allerdings noch Altgebäude auf Ihrem Hof umnutzen können, wäre es möglich, hier eine Baugenehmigung für eine Wohnung zu beantragen. Hier verhalten sich die Genehmigungsbehörden in der Regel aufgeschlossen.


Dr. Günter Kuhnt, LWK Niedersachsen,Cloppenburg

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