Alterskasse: Ab April verbesserter Beitragszuschuss
Lesezeit: 1 Minuten
Ab dem 1. April 2021 erhalten mehr Landwirte einen Beitragszuschuss zur Alterskasse. Wer bislang schon zuschussberechtigt ist, erhält einen höheren Beitragszuschuss. Das hat der Bundestag Ende November endgültig entschieden.
Konkret steigt die Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss von 15500 auf 23688 € pro Jahr für Alleinstehende und von 31000 auf 47376 € pro Jahr für Verheiratete. Die Einzelheiten zeigt unsere Übersicht.
Nach Schätzungen der SVLFG können damit ab April ca. 50% mehr Versicherte einen Beitragszuschuss beantragen. Bislang beziehen knapp 16000 Versicherte den Zuschuss. Neu ist auch, dass die Alterskasse den Beitragszuschuss nicht mehr anhand bestimmter Einkommensstufen berechnet, sondern linear zum Einkommen auszahlt.
Eine weitere Verbesserung: Damit sich der Beitragszuschuss in Zukunft kontinuierlich an die allgemeine Einkommensentwicklung anpasst, hat der Gesetzgeber Einkommensgrenzen und Zuschusshöhe an die sogenannte Bezugsgröße in der Sozialversicherung gekoppelt. Die bis April geltenden Einkommensgrenzen waren seit 1999 nicht mehr geändert worden, wodurch zuletzt immer weniger Landwirte profitieren konnten.
Wer genau zuschussberechtigt ist, welches Einkommen zählt und worauf Sie bei Antragstellung achten sollten, lesen Sie in einem der nächsten top agrar-Hefte.
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Ab dem 1. April 2021 erhalten mehr Landwirte einen Beitragszuschuss zur Alterskasse. Wer bislang schon zuschussberechtigt ist, erhält einen höheren Beitragszuschuss. Das hat der Bundestag Ende November endgültig entschieden.
Konkret steigt die Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss von 15500 auf 23688 € pro Jahr für Alleinstehende und von 31000 auf 47376 € pro Jahr für Verheiratete. Die Einzelheiten zeigt unsere Übersicht.
Nach Schätzungen der SVLFG können damit ab April ca. 50% mehr Versicherte einen Beitragszuschuss beantragen. Bislang beziehen knapp 16000 Versicherte den Zuschuss. Neu ist auch, dass die Alterskasse den Beitragszuschuss nicht mehr anhand bestimmter Einkommensstufen berechnet, sondern linear zum Einkommen auszahlt.
Eine weitere Verbesserung: Damit sich der Beitragszuschuss in Zukunft kontinuierlich an die allgemeine Einkommensentwicklung anpasst, hat der Gesetzgeber Einkommensgrenzen und Zuschusshöhe an die sogenannte Bezugsgröße in der Sozialversicherung gekoppelt. Die bis April geltenden Einkommensgrenzen waren seit 1999 nicht mehr geändert worden, wodurch zuletzt immer weniger Landwirte profitieren konnten.
Wer genau zuschussberechtigt ist, welches Einkommen zählt und worauf Sie bei Antragstellung achten sollten, lesen Sie in einem der nächsten top agrar-Hefte.