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„Alterskasse ist besser als ihr Ruf“

Lesezeit: 3 Minuten

In Zukunft werden die Beiträge zur Alterskasse voraussichtlich steigen. Hartmut Fanck, Leiter des Beitragsbereichs der SVLFG, erklärt die Hintergründe.


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Die Beiträge zur Alterssicherung für Landwirte sollen steigen. Was genau ist der Hintergrund?


Fanck: Der Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2021 prognostiziert tatsächlich steigende Beiträge zur Alterskasse, bis zu rund 400 € im Jahr 2031. Dies liegt aber nicht an weniger Beitragszahlern oder einem zukünftig „schlechteren Verhältnis“ von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Diese strukturwandelbedingte Entwicklung ist für den Alterskassenbeitrag ohne Bedeutung. Entscheidend ist nur, wie sich der Beitragssatz und das Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung entwickeln.


Fakt ist, dass die Zahl der Beitragszahler deutlich sinkt. Bleiben die Renten dennoch gesichert?


Fanck: Ja, denn die Finanzierung der Renten ist durch die sogenannte Defizithaftung des Bundes gesetzlich gesichert. Die Ausgaben, die nicht durch die Beiträge gedeckt werden, trägt der Bund.


Manch ein Landwirt würde lieber heute als morgen in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln. Was erwidern Sie darauf?


Fanck: Die Alterssicherung der Landwirte unterscheidet sich in vielen Regelungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Alterskasse werden zur Erfüllung von Wartezeiten für eine Rente auch Versicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Zudem ist das Beitrags-Renten-Verhältnis bei der Alterskasse günstiger als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret: Zahlt ein Vollerwerbslandwirt gleich hohe Beiträge in Alterskasse und gesetzliche Rentenversicherung, fällt die Alterskassenrente um 10% höher aus als die gesetzliche Rente. Außerdem sichert nur die Beitragszahlung zur Alterskasse eine Betriebs-/Haushaltshilfe von der Alterskasse. Gerade für Nebenerwerbsbetriebe ist dies oft die einzige Möglichkeit, einen entsprechenden Schutz bei Krankheit zu erreichen. Besonders wichtig ist die Zahlung von Beiträgen auch, falls der Betriebsleiter oder dessen Ehepartner stirbt. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse sollte daher gut überlegt sein. Im Übrigen ist eine Rückkehr in die Alterskasse nicht möglich, solange der Grund für die Befreiung fortbesteht. Wichtig ist auch, dass die Renten der Alterskasse wegen der Besonderheiten der Landwirtschaft – Stichwort: Altenteil – keine vollständige Absicherung zum Ziel haben. Vielmehr sind Renten der Alterskasse „nur“ auf den Bargeldbedarf des Altenteilers ausgerichtet.


Wie sehen Sie die Zukunft der Alterskasse? Mit welchen Veränderungen ist zu rechnen?


Fanck: In den Koalitionsverträgen der letzten und auch der aktuellen Regierung wird eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen thematisiert. Die Alterskasse ist eine solche Altersvorsorgepflicht, allerdings nur für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Die Regelungen und die Erfahrungen der Alterskasse eignen sich dennoch als Muster für eine weitergehende Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen. Sollte es dann tatsächlich zu einer Absicherung aller Selbstständigen kommen, gilt es aber darauf zu achten, dass es keine Benachteiligungen des grünen Sektors z.B. hinsichtlich des Beitrags-Renten-Verhältnisses und der Rentenfinanzierung gibt. Eine Zusammenführung mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist aus jetziger Sicht nicht zu erwarten, die Systeme sind zu unterschiedlich.


Ist angesichts der steigenden Zahl an Nebenerwerbslandwirten damit zu rechnen, dass sich die Hürden für den Ausstieg aus der Alterskasse erhöhen?


Fanck: Ich rechne erst einmal nicht mit zusätzlichen Hürden. Denn dies würde nicht nur mehr Beitragszahler, sondern auch mehr Rentenansprüche mit sich bringen. Und da das Beitrags-Renten-Verhältnis der Alterssicherung für Landwirte – wie erwähnt – recht günstig ist, müsste der Bund die Renten entsprechend bezuschussen. Dies wäre aus Sicht das Bundes schlicht unwirtschaftlich.


Anne Schulze Vohren

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