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Altersrente, vorzeitige Rente, Wartezeiten & Co.

Lesezeit: 2 Minuten

Alterskasse


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Landwirte sind pflichtversichert in der LAK. Das gilt grundsätzlich auch für Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, wobei sich beide Gruppen vielfach von der Alterkassenpflicht befreien lassen.


Für Alterskassenversicherte beträgt der Monatsbeitrag aktuell 270 €. Über ein Jahr gezahlt, erwirbt ein Versicherter damit einen Rentenanspruch von 15,79 €/Monat. Wer 40 Jahre eingezahlt hat, kommt auf ein monatliches Altersgeld von 631 € bzw. 562,53 €/Monat nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.


Für eine reguläre Altersrente müssen Versicherte mind. 15 Beitragsjahre absolviert haben, wobei Wartezeiten der DRV mitgezählt werden. Nach 35 oder 45 Versicherungsjahren gibt es wie auch in der DRV die Möglichkeit auf eine vorzeitige Rente.


Deutsche Rentenversicherung


Sowohl die Landwirte als auch deren Ehepartner haben meist auch Versicherungszeiten in der DRV absolviert. Welche Rente sich daraus ergibt, hängt von der Höhe der Beiträge und der absolvierten Versicherungszeit ab.


Eine Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren (für alle ab 1964 Geborenen) gibt es für gesetzlich Versicherte, wenn sie mindestens fünf Versicherungsjahre absolviert haben. Zur Wartezeit zählen v.a. Pflichtbeitragsjahre, dazu gehören Ausbildungszeiten, versicherungspflichtige Beschäftigungen, Beiträge aus einer selbstständigen versicherungspflichtigen Tätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem zählen geringfügig entlohnte, versicherungspflichtige Beschäftigungen und Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen dazu.


Eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen können langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn sie mind. 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Als Wartezeit gelten neben den o.g. Beitragsjahren auch Kinderberücksichtigungszeiten. Diese umfassen die Zeit von Geburt bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder gibt es u.U. ein kleines Rentenplus für doppelte Berücksichtigungszeiten. Hier sollten gerade Mütter prüfen, ob ihnen diese schon zuerkannt wurden.


Eine vorzeitige Altersrente ohne Abschläge gibt es in der Regel nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre absolviert haben. Rentenbeginn ist frühestens zwei Jahre vor Beginn der Regelaltersrente.


Kontenklärung


Welche Anwartschaften Sie aufgebaut haben und wo noch Versicherungszeiten fehlen, können Sie der Renteninformation der DRV entnehmen. Zum Ende der Familienphase, etwa Mitte 40, sollten Sie prüfen, ob alle Zeiten, besondere Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erfasst sind. Falls Zeiten fehlen, sollten Sie eine Kontenklärung durchführen lassen.

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