Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Aus dem Heft

Anbindehaltung: Verbot abgewendet

Lesezeit: 2 Minuten

In einem Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg konnte ein Rinderhalter das Verbot seiner ganzjährigen Anbindehaltung vorläufig abwenden. Zuvor hatte das Veterinäramt und dann das Verwaltungsgericht Lüneburg dem Halter von 34 Mastbullen ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung erteilt. Zur Umstellung wurde eine Frist von acht Wochen gesetzt. Das Gericht berief sich dabei auf die niedersächsische Tierschutzleitlinie, wie schon das Verwaltungsgericht Münster in einem ähnlichen Fall.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das OVG Lüneburg sah das anders: Die Acht-Wochen-Frist sei zu kurz, um den Stall umzubauen. Auch der Vorschlag, die Mastbullen während der Umbauphase auf der Weide zu halten, sei zu gefährlich für den Landwirt und so zumindest für die über 12 Monate alten Bullen nicht umsetzbar. Da der Rinderhalter über keinen Laufhof verfüge, müsse das Veterinäramt gerade für die älteren Bullen eine Übergangslösung finden. Denn es sei wirtschaftlich nicht zumutbar, dass der Rinderhalter die älteren Tiere, die das Schlachtgewicht noch nicht erreicht hätten, sofort schlachten lassen müsse (Az: 11 ME 218/19).


„Den Erfolg beim OVG Lüneburg verdankt der Landwirt seiner umfassend vorgetragenen Begründung“, so Baurechtsexpertin Sonja Friedemann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Sie rät anderen betroffenen Rinderhaltern, ebenfalls ihre Argumente detailliert vorzutragen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.