Wir haben einen neuen Schlepper, der eine Zweileitungsbremsanlage hat. Allerdings gibt es in unserem Fuhrpark noch Anhänger mit einer Einleitungsbremse. Jetzt sagte mir mein Händler, dass ich nur noch als Eigentümer selbst mit diesen Anhängern fahren darf. Würden z.B. meine Mitarbeiter damit fahren, wäre das rechtlich problematisch. Stimmt das?
Einleitungsbremsanlagen für Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 25 km/h sind weiterhin zulässig. Die bbH finden Sie in den Papieren des Anhängers. Dabei spielt es keine Rolle, wer diesen fährt. Sollte die bbH bei Ihren Anhängern maximal 25 km/h betragen, könnten Sie bei dem neuen Schlepper die Einleitungsbremsanlage nachrüsten.
Der Nachteil der Einleitungsbremsanlage ist, dass bei Druckluftmangel kein Bremsen möglich ist. Zweileitungsbremsen können durch Vorratsbehälter immer Druckluft aufbauen. Daher müssen seit dem 1.6.1989 alle druckluftgebremsten Anhänger mit einer Zweileitungsbremsanlage ausgerüstet sein, wenn ihre bbH über 25 km/h beträgt. Trotzdem findet man heute noch bei einigen neuen Schleppern neben der Zwei-, zusätzlich die Einleitungsbremsanlage, um die älteren Anhänger mit einer bbH von 25 km/h zu nutzen.