Wegen Sonntagsarbeit haben Mitte April drei Landwirte aus der Gemeinde Altmannstein (Kreis Eichstätt, Bayern) eine Anzeige erhalten. Ein Bürger hatte die Polizei informiert, dass ein Landwirt nahe dem Ortsrand Gülle ausbringe und es hierbei zu Geruchsbelästigungen käme. Diesem Hinweis ging eine Streife nach und traf neben dem Landwirt, der Gülle ausbrachte, zwei weitere Bauern an, die mit Säarbeiten und Tätigkeiten im Hopfenbau beschäftigt waren.
In Bayern sind an Sonntagen öffentliche Arbeiten verboten. Es sei denn, es handelt sich um unaufschiebbare Arbeiten in der Landwirtschaft. Maximilian Brunner von der zuständigen Polizeidienststelle Beilngries erklärt, dass das Gesetz nicht näher aufführe, welche Arbeiten aufschiebbar seien und welche nicht. Dies sei Aufgabe des Landratsamts Eichstätt.
Der Verwaltungsbehörde lag bis zum Redaktionsschluss allerdings noch keine Anzeige vor. Deshalb könne der Fall noch nicht bewertet werden, betonte der Landkreis gegenüber top agrar.