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Arbeitgeber: Aktuelles zu Coronatests und zu Saisonkräften

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der aktuellen Arbeitsschutzverordnung müssen auch landwirtschaftliche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Coronatests anbieten – sog. Selbsttests, Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung oder auch PCR-Tests. Als Arbeitgeber müssen Sie jedem Mitarbeiter grundsätzlich einen Test pro Woche anbieten, Mitarbeitern mit einem höheren Infektionsrisiko zwei Tests pro Woche. Dazu gehören z.B. Verkaufsmitarbeiter im Hofladen und die in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten ausländischen Saisonkräfte. Das Testangebot können die Mitarbeiter in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht. Eine Dokumentation der Durchführung ist nicht nötig. Die Kosten der Tests trägt der Arbeitgeber.


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Auch dieses Jahr sollen Arbeitgeber ihre kurzfristig Beschäftigten länger einsetzen können. Statt max. drei Monate bzw. 70 Tage im Kalenderjahr ist vom 1. März bis zum 31. Oktober eine max. Einsatzzeit von vier Monaten bzw. 102 Tagen geplant. Wichtige Details zur verlängerten Einsatzzeit waren bei Redaktionsschluss wegen der laufenden Gesetzgebung aber noch ungeklärt. So ist z.B. eine Verlängerung von kurzfristigen Beschäftigungen auf 4 Monate bzw. 102 Tage womöglich erst ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich. Den weiteren Verlauf sollten Arbeitgeber deshalb im Blick behalten.


Ebenfalls geplant ist, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.2022 bei der Meldung zur Sozialversicherung angeben müssen, wie Ihre kurzfristig Beschäftigten krankenversichert sind, also z.B. über eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder über eine private Erntehelferversicherung. Den Nachweis sollen Arbeitgeber für Betriebsprüfungen zu den Lohnunterlagen nehmen müssen.


Darüber hinaus soll die Minijobzentrale den Arbeitgebern in Zukunft eine automatisierte Rückmeldung darüber geben, ob eine kurzfristig eingestellte Aushilfe im laufenden Kalenderjahr schon anderweitig kurzfristig beschäftigt war. So erhalten Betriebe schon bei der Anmeldung Klarheit, ob die Zeitgrenzen eingehalten werden können.

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