Arbeitgeberverbände kündigen Tarifvertrag zur Zusatzvorsorge
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Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) haben den Tarifvertrag mit der IGBau über die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Bislang sichert diese den Arbeitnehmern für zwölf Beitragsmonate eine Zusatzrente im Rentenalter und bei Erwerbsminderung von 1,30 € pro Monat. Die Arbeitgeber zahlen dafür einen Beitrag von 5,20 € pro Monat und Arbeitnehmer an das Zusatzversorgungswerk (ZLF).
Die Regelung entfällt für alle ab 2021 neuen Beschäftigungsverhältnisse. Für bestehende Beschäftigungen bleibt es bei der bisherigen Beitragsregelung. Die Zusatzrente ist für jetzige und zukünftige Rentner bis Ende 2023 zu 100%, danach zu 40% garantiert.
Nach Angaben der IGBau ist zudem unklar, inwieweit durch die Kündigung des Tarifvertrages weitere Ausgleichsleistungen des Bundes zur Aufstockung der Zusatzrente gefährdet sein könnten. Diese gibt es allerdings ohnehin nur noch für Arbeitnehmer, die 2010 schon 50 und älter waren. Auch die GLFA sieht in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Auswirkungen der Kündigung.
Grund für die Kündigung ist laut Arbeitgeberverbände die anhaltende Niedrigzinsphase. Um die Rente von 1,30 € pro Monat weiterhin zu 100% zu garantieren, müsste der monatliche Arbeitgeberbeitrag auf rund 35 € bis 40 € steigen. Die Arbeitgeber würden deshalb eine kollektive betriebliche Altersvorsorge ablehnen und individuelle Lösungen bevorzugen.
Nach Angaben der GLFA gab es mit der IGBau im Vorfeld mehrere Anläufe, das Zusatzversorgungswerk gegebenenfalls mit veränderten Bedingungen fortzusetzen. Die Kündigung sei am Ende aber nicht abzuwenden gewesen. Die IGBau kritisiert die Kündigung dagegen als völlig überraschend und unverantwortlich.
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Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) haben den Tarifvertrag mit der IGBau über die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Bislang sichert diese den Arbeitnehmern für zwölf Beitragsmonate eine Zusatzrente im Rentenalter und bei Erwerbsminderung von 1,30 € pro Monat. Die Arbeitgeber zahlen dafür einen Beitrag von 5,20 € pro Monat und Arbeitnehmer an das Zusatzversorgungswerk (ZLF).
Die Regelung entfällt für alle ab 2021 neuen Beschäftigungsverhältnisse. Für bestehende Beschäftigungen bleibt es bei der bisherigen Beitragsregelung. Die Zusatzrente ist für jetzige und zukünftige Rentner bis Ende 2023 zu 100%, danach zu 40% garantiert.
Nach Angaben der IGBau ist zudem unklar, inwieweit durch die Kündigung des Tarifvertrages weitere Ausgleichsleistungen des Bundes zur Aufstockung der Zusatzrente gefährdet sein könnten. Diese gibt es allerdings ohnehin nur noch für Arbeitnehmer, die 2010 schon 50 und älter waren. Auch die GLFA sieht in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Auswirkungen der Kündigung.
Grund für die Kündigung ist laut Arbeitgeberverbände die anhaltende Niedrigzinsphase. Um die Rente von 1,30 € pro Monat weiterhin zu 100% zu garantieren, müsste der monatliche Arbeitgeberbeitrag auf rund 35 € bis 40 € steigen. Die Arbeitgeber würden deshalb eine kollektive betriebliche Altersvorsorge ablehnen und individuelle Lösungen bevorzugen.
Nach Angaben der GLFA gab es mit der IGBau im Vorfeld mehrere Anläufe, das Zusatzversorgungswerk gegebenenfalls mit veränderten Bedingungen fortzusetzen. Die Kündigung sei am Ende aber nicht abzuwenden gewesen. Die IGBau kritisiert die Kündigung dagegen als völlig überraschend und unverantwortlich.