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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Zu: „Grünland winterfest machen“, top agrar 10/2021, Seite 76.

Auch Phosphat beachten!

Lesezeit: 1 Minuten

Liegt der N-Gehalt des Düngers unter 1,5%, gilt für die Ausbringung keine Sperrfrist: Das ist nur die halbe Wahrheit. Gemäß aktueller Dünge-VO ist auch der Phosphatgehalt zu berücksichtigen. Eine ganzjährige Ausbringung ist nur erlaubt, wenn dieser unter 0,5% P2O5 liegt. Beide Parameter gilt es zu beachten. Claas Blendermann,


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Anm. d. Red.: Der Leser hat recht. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Seite 86 in diesem Heft.

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