Zu: „Grünland winterfest machen“, top agrar 10/2021, Seite 76.
Auch Phosphat beachten!
Lesezeit: 1 Minuten
Liegt der N-Gehalt des Düngers unter 1,5%, gilt für die Ausbringung keine Sperrfrist: Das ist nur die halbe Wahrheit. Gemäß aktueller Dünge-VO ist auch der Phosphatgehalt zu berücksichtigen. Eine ganzjährige Ausbringung ist nur erlaubt, wenn dieser unter 0,5% P2O5 liegt. Beide Parameter gilt es zu beachten. Claas Blendermann,
27721 Stendorf,
Niedersachsen
Niedersachsen
Anm. d. Red.: Der Leser hat recht. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Seite 86 in diesem Heft.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Liegt der N-Gehalt des Düngers unter 1,5%, gilt für die Ausbringung keine Sperrfrist: Das ist nur die halbe Wahrheit. Gemäß aktueller Dünge-VO ist auch der Phosphatgehalt zu berücksichtigen. Eine ganzjährige Ausbringung ist nur erlaubt, wenn dieser unter 0,5% P2O5 liegt. Beide Parameter gilt es zu beachten. Claas Blendermann,
27721 Stendorf,
Niedersachsen
Niedersachsen
Anm. d. Red.: Der Leser hat recht. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Seite 86 in diesem Heft.