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Auf wissenschaftlicher Basis entscheiden!

Lesezeit: 2 Minuten

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einstufung antimikrobieller Wirkstoffe basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und einem ausgewogenen One-Health-Ansatz. Er ist das Ergebnis eines umfangreichen Diskussionsprozesses, in dem alle Beteiligten befragt wurden und sich äußern konnten. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Vorschlag bei der Abstimmung im dafür zuständigen ENVI-Ausschuss des Europaparlaments am Ende keine Mehrheit fand.


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Sollte es zu den von einigen Politikern angedachten deutlich erweiterten Wirkstoffverboten kommen, hätte dies dramatische Auswirkungen auf die Behandlung zahlreicher Nutz-, Haus- und Zootiere. Viele Krankheiten könnten nicht mehr angemessen behandelt werden. Das würde sich nicht nur auf den Tierschutz auswirken, sondern auch auf die Tierhaltung in der EU. Sollte das wirklich das Ziel sein?


Hinzu kommt: Die von den Grünen geforderten Ausnahmen bei der Behandlung von Einzeltieren sind derzeit rein rechtlich gar nicht möglich. Dafür müsste zunächst die Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 geändert werden!


Wenn die angedachten Anwendungsverbote für Antibiotika bei Tieren wirklich zum Schutz der menschlichen Gesundheit notwendig sind, dann müssen die Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Sie sollten auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gefällt werden und nicht aufgrund persönlicher Überzeugungen oder aus politischem Kalkül!


Auch Tiere haben ein Anrecht auf eine adäquate Behandlung, wenn sie erkranken. Zumal bakterielle Infektionen bei allen Tierarten und allen Haltungsformen vorkommen können. Sie sind nicht systembedingt. Außerdem ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Wer die Nutztierhaltung in Europa verändern will, sollte dies offen benennen und nicht das Arzneimittelrecht für seine politischen Ziele missbrauchen!

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