Beim ASP-Ausbruch bei Wildschweinen werden um den Fundort ein gefährdetes Gebiet sowie eine Pufferzone eingerichtet. Hausschweine in den Restriktionszonen dürfen nur unter strengen Auflagen und mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde transportiert werden. Dafür müssen die Tiere bestimmte Bedingungen (klinische Untersuchungen, Blutentnahmen für labordiagnostische Tests) erfüllen. Die Details erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde.
Sauen im gefährdeten Gebiet dürfen weiter belegt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die liefernde Besamungsstation nicht im gefährdeten Gebiet liegt. Die zuständige Behörde kann die Maßnahmen in den Restriktionsgebieten im günstigsten Fall frühestens sechs Monate nach dem letzten ASP-Nachweis bei einem Wildschwein aufheben!
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Beim ASP-Ausbruch bei Wildschweinen werden um den Fundort ein gefährdetes Gebiet sowie eine Pufferzone eingerichtet. Hausschweine in den Restriktionszonen dürfen nur unter strengen Auflagen und mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde transportiert werden. Dafür müssen die Tiere bestimmte Bedingungen (klinische Untersuchungen, Blutentnahmen für labordiagnostische Tests) erfüllen. Die Details erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde.
Sauen im gefährdeten Gebiet dürfen weiter belegt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die liefernde Besamungsstation nicht im gefährdeten Gebiet liegt. Die zuständige Behörde kann die Maßnahmen in den Restriktionsgebieten im günstigsten Fall frühestens sechs Monate nach dem letzten ASP-Nachweis bei einem Wildschwein aufheben!