Der Pflegebedürftige sollte sein Vermögen, insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieb und weitere Immobilien, frühzeitig auf seine Kinder übertragen, um eine Rückforderung zu vermeiden.
Formulieren Sie die Altenteilsklauseln im Hofübergabevertrag mit Sorgfalt, um für den Fall einer Pflegeheimunterbringung schon vorbeugend die Ansprüche des Sozialamtes auf Leistungen zu begrenzen.
Die Pflegeklausel sollte – wenn sie überhaupt gewählt wird – beschränkt werden auf die Pflege auf dem Hof und z.B. auch auf einen bestimmten Pflegegrad.
Vereinbaren Sie im Übergabevertrag, dass das Wohnungsrecht ruht, sofern der Altenteiler den Hof verlässt. Dann kann das Sozialamt vom Übernehmer keine Zahlungen wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Mieteinnahmen verlangen.
Schließen Sie für den Fall, dass die Altenteiler in einem Pflegeheim untergebracht werden, eine weitere Erhöhung der Barrente aus.
Bei Bedarf können Sie einen bestehenden Übergabevertrag auch noch entsprechend anpassen. Aber: Ist ein Altenteiler schon pflegebedürftig oder ist eine Pflegebedürftigkeit absehbar, könnten vertragliche Anpassungen des Übergabevertrages den Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialamt gefährden.
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Der Pflegebedürftige sollte sein Vermögen, insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieb und weitere Immobilien, frühzeitig auf seine Kinder übertragen, um eine Rückforderung zu vermeiden.
Formulieren Sie die Altenteilsklauseln im Hofübergabevertrag mit Sorgfalt, um für den Fall einer Pflegeheimunterbringung schon vorbeugend die Ansprüche des Sozialamtes auf Leistungen zu begrenzen.
Die Pflegeklausel sollte – wenn sie überhaupt gewählt wird – beschränkt werden auf die Pflege auf dem Hof und z.B. auch auf einen bestimmten Pflegegrad.
Vereinbaren Sie im Übergabevertrag, dass das Wohnungsrecht ruht, sofern der Altenteiler den Hof verlässt. Dann kann das Sozialamt vom Übernehmer keine Zahlungen wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Mieteinnahmen verlangen.
Schließen Sie für den Fall, dass die Altenteiler in einem Pflegeheim untergebracht werden, eine weitere Erhöhung der Barrente aus.
Bei Bedarf können Sie einen bestehenden Übergabevertrag auch noch entsprechend anpassen. Aber: Ist ein Altenteiler schon pflegebedürftig oder ist eine Pflegebedürftigkeit absehbar, könnten vertragliche Anpassungen des Übergabevertrages den Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialamt gefährden.