Seit Beginn des Jahres müssen Ausbildungsbetriebe Verträge mit zukünftigen Azubis oftmals früher abschließen als bislang nötig. Denn die Auszubildenden müssen alle Verträge für die gesamte Ausbildung mit gegebenenfalls verschiedenen Ausbildungsbetrieben jetzt schon vor Beginn der Ausbildung vereinbaren. Erst nach deren Vorlage darf die Landwirtschaftskammer die Verträge ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eintragen. Die bislang übliche rechtsverbindliche Erklärung reicht nach Maßgabe des geänderten Berufsausbildungsgesetzes nicht mehr aus.
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Seit Beginn des Jahres müssen Ausbildungsbetriebe Verträge mit zukünftigen Azubis oftmals früher abschließen als bislang nötig. Denn die Auszubildenden müssen alle Verträge für die gesamte Ausbildung mit gegebenenfalls verschiedenen Ausbildungsbetrieben jetzt schon vor Beginn der Ausbildung vereinbaren. Erst nach deren Vorlage darf die Landwirtschaftskammer die Verträge ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eintragen. Die bislang übliche rechtsverbindliche Erklärung reicht nach Maßgabe des geänderten Berufsausbildungsgesetzes nicht mehr aus.