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Ausbildungsprämie: Jetzt auch für Landwirte

Lesezeit: 2 Minuten

Von Corona betroffene Betriebe können auch im nächsten Ausbildungsjahr eine, nun verbesserte, Ausbildungsprämie vom Bund erhalten. Ein Betrieb ist berechtigt, wenn er seit Januar 2020 Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter erhalten hat oder sein Umsatz in mindestens einem Monat seit April 2020 30% unter dem Umsatz des Vorjahresmonats gelegen hat.


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Landwirte können die Prämien für jeden Auszubildenden beantragen, der zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 begonnen und die Probezeit abgeschlossen hat. Stellt ein Landwirt so viele Azubis ein wie im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre, erhält er die „Ausbildungsprämie“ von 4000 € pro Lehrling. Bildet er mehr Lehrlinge aus, hat er Anrecht auf die „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 6000 € pro Lehrling.


Neben Ferienhöfen, die durch den Lockdown schließen mussten, könnten auch vom Schweinestau betroffene Schweinemäster die Prämien erhalten. Aber Vorsicht: „Die Bundesregierung hat die Voraussetzung des Umsatzrückgangs sehr eng ausgelegt. Jeder Betrieb muss einzeln betrachtet werden“, warnt Justus Schmitz von der Parta Wirtschaftsberatung in Bonn. Das bedeutet z.B. für einen Schweinemäster mit einer Vermarktungs-GmbH: Er bekommt die Prämie nur dann, wenn er die Verluste tatsächlich in seinem landwirtschaftlichen Betrieb nachweist und nicht in der GmbH, so Schmitz. Landwirte sollten individuelle Fälle gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen.


Den Antrag der Agentur für Arbeit finden Sie unter topagrar.com/ausbildung2021

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