Für viel Wirbel sorgte in Niedersachsen die Nachricht, dass keine einjährigen Ausbildungsverträge mehr möglich sind. Damit gibt es für Ausbildungsbetriebe eine weitere bürokratische Fußangel. Die Landwirtschaftskammern haben aber bereits reagiert, sodass die Neuerungen meist nur eine Formalie darstellen.
Auszubildende müssen jetzt zwar zunächst mit dem ersten Lehrbetrieb einen Vertrag über die gesamte Lehrzeit abschließen. Wer danach auf einem anderen Betrieb weiterlernen möchte, vereinbart mit dem ersten Ausbildungsvertrag gleichzeitig einen Auflösungsvertrag nach einem Jahr. Mit dem neuen (zweiten) Betrieb schließt der Azubi dann einen neuen Ausbildungsvertrag ab. Kontaktieren Sie als Ausbildungsbetrieb dazu unbedingt Ihre zuständigen Ausbildungsberater der Kammer.