Unsere Nachbarn bauen einen Windpark und legen dafür Ausgleichsflächen an. Dazu wollen sie von mir Ackerland über 20 Jahre pachten. Ich fürchte aber, dass das Land in der Zeit zu Grünland wird und ich es hinterher nicht mehr als Acker nutzen darf. Die Nachbarn entgegnen mir jedoch, dass sie für die Fläche keine Direktzahlungen beantragen werden. Daher dürfen sie das Land kurz vor Pachtende sanktionsfrei umbrechen, behaupten sie. Stimmt das?
Ihre Nachbarn haben zwar recht, dass sie vom Greening-Element „Erhalt des Dauergrünlands“ befreit sind, wenn sie auf Direktzahlungen verzichten. Allerdings wird sich auf der Fläche wahrscheinlich ein Biotop entwickeln. Dieses dürfen sie nach dem Fachrecht nicht umbrechen – selbst wenn das Förderrecht dies erlauben würde. Zudem planen zahlreiche Bundesländer, den Umbruch von Dauergrünland generell auch fachrechtlich zu verbieten.
Ein möglicher Ausweg: Klären sie mit der unteren Naturschutzbehörde, ob sie Bewirtschafter der Fläche bleiben und die Ausgleichspflicht der Windpark-Betreiber übernehmen können. Sofern die Behörde Ihnen eine landwirtschaftliche Mindesttätigkeit wie z.B Beweidung oder Mahd erlaubt, erhalten Sie weiter Direktzahlungen für die Fläche. Dann dürfen Sie im Tausch gegen das neu entstehende Grünland anderswo umbrechen. Dieses Umbruchrecht können Sie auch verkaufen.