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Ausgleichszulage: Einige Regionen trifft es hart

Lesezeit: 10 Minuten

Spätestens bis Anfang 2019 müssen die Bundesländer die benachteiligten Gebiete neu abgrenzen. Wir zeigen, was sich ändert und mit welcher Zulage Sie rechnen können.


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Es ist so weit: In einigen Bundesländern gelten ab 2018, in anderen eventuell erst ab 2019 neue Flächenkulissen für die benachteiligten Gebiete. Nur Landwirte mit Flächen in den Kulissen erhalten Ausgleichszulage. Eigentlich sollte die Neuabgrenzung bis zum 1.1.2018 durch sein. Nach der Zustimmung des Europäische Parlamentes am 12.12. verschiebt sich jetzt die Deadline in letzter Sekunde um ein weiteres Jahr.


Nun haben die Bundesländer bis 2019 Zeit, um die „aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete“ neu zu definieren. Einige Bundesländer sind aber bereits jetzt fertig oder in der letzten Abstimmung. Dabei sollen Gemarkungen anhand von acht biophysikalischen Kriterien wie Hanglage oder Steinigkeit beurteilt und als benachteiligt eingestuft werden, wenn mindestens 60% der Flächen den Schwellenwert bei mindestens einem Kriterium überschreiten. Haben z.B. über 60% der Flächen einer Gemarkung mehr als 15% Hangneigung, gilt die Gemarkung als benachteiligt. „Berggebiete“ müssen nicht, können aber neu abgegrenzt werden, genauso wie die Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“, die also aus individuell zu begründenden Umständen benachteiligt sind.


Der Südwesten verliert:

Hart trifft die Neuabgrenzung Landwirte in Baden-Württemberg. Dort fallen fast 40% der Flächen aus der Kulisse. Dabei geht es um viel Geld. Denn neben Bayern mit rund 110 Mio. € steckt auch Baden- Württemberg mit 30 Mio. € jährlich viel in die Ausgleichszulage. Hessen stellt jährlich rd. 18 Mio. € für benachteiligte Gebiete bereit. Dort könnten mehr als 30% der Flächen verloren gehen.


In Niedersachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen und NRW stimmt die neue voraussichtlich weitestgehend mit der alten Kulisse überein, teilweise können sogar im Saldo Flächen hinzukommen. In Sachsen-Anhalt fallen zwar ca. 18% der Flächen aus der Kulisse heraus. Durch geänderte Kriterien sind aber 14500 ha mehr förderfähig als zuvor.


Sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Schleswig-Holstein grenzen nicht neu ab. Denn Mecklenburg-Vorpommern zahlt weiterhin keine Zulage und Schleswig-Holstein nur für Föhr, Pellworm, Amrum und Sylt. Rheinland-Pfalz grenzt zurzeit immerhin neu ab und will dann entscheiden, ob es auch künftig keine oder eventuell doch Ausgleichszulage gewährt.


Bayern verhandelt noch und macht keine Aussagen zur künftigen Kulisse. Durchgesickert ist aber, dass es vermutlich insgesamt bei den 1,9 Mio. ha bleibt, sich aber wahrscheinlich Verschiebungen innerhalb der Kulisse ergeben.


Im Saarland gelten jetzt 93% der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) als benachteiligt. Daher erhalten die meisten Landwirte dort schon für 2017 erstmalig Zulage.


Das sind die wichtigsten Änderungen in den Bundesländern im Detail:


Schleswig-Holstein: Auch künftig nur die Inseln


Ausgleichszulage bekommen nur Landwirte auf Föhr, Pellworm, Amrum oder Sylt, da sie durch die schlechte Anbindung erhöhte Transportkosten haben. Daher gelten die Inseln schon lange als Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“. An den Fördersätzen ändert sich nichts (s. Übersicht 2).


Mecklenburg-Vorpommern:

Wie immer keine Zulage


Bisher gibt es keine Zulage. Das soll auch so bleiben. Da die Neuabgrenzung nach biophysikalischen Kriterien zu einer laut Ministerium nicht nachvollziehbaren Einteilung in benachteiligte und nicht benachteiligte Gebieten geführt hätte, brach Meck-Pom die Neuausweisung 2014 ab. „Die Mittel sind vollständig in den Fördertopf für Agrarumweltmaßnahmen geflossen. Daraus werden auch künftig alle teilnehmenden Landwirte gefördert“, so ein Sprecher des Ministeriums.


Niedersachsen: Zulage erst mal gestrichen?


Unter dem vorherigen Minister Meyer gab es immer wieder Überlegungen, die Ausgleichszulage zu streichen und durch eine Weideprämie zu ersetzen. „Das lehnen wir ab. Die Weideprämie müsste über Landesmittel finanziert werden. Dafür gibt es weder grünes Licht aus Brüssel noch eine gesicherte Finanzierung. Zudem gingen Grünlandbetriebe mit Stallfütterung leer aus“, warnt Dr. Wilfried Steffens vom Landvolk Niedersachsen. Das sah die CDU bisher auch so. Ob aber die neue Regierung unter CDU-Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast tatsächlich an der Zulage festhält, war zu Redaktionsschluss (11.12.2017) unklar. Denn klar ist hingegen: Der Fördertopf der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 reicht für bereits bewilligte Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen für den Ökolandbau nicht aus. Da man bewilligte Maßnahmen schlecht wieder streichen kann, bleibt kaum eine andere Wahl, als die Löcher mit Mitteln der Ausgleichszulage zu stopfen. Daher sieht es schlecht für 2018 und auch für 2019 und 2020 aus. Wie es in späteren Förderperioden weitergeht, bleibt abzuwarten. Zumindest 2017 zahlt das Ministerium die Zulage aber aus.


Zur Neuabgrenzung verhandelt das Ministerium noch mit der EU. „Es scheint, dass die neue Kulisse alle wichtigen Grünlandgebiete umfasst. So sind nach aktuellen Rechnungen mehr Grünlandflächen in den Regionen Wesermarsch, Harz, Solling und entlang der Nordseeküste benachteiligt als bisher. Dafür fallen einige eher ackerbaulich geprägte Regionen, z.B. im Emsland, aus der Kulisse heraus. Allerdings haben die Betriebe auch bisher keine Zulage erhalten, da die nur für Grünland ausgezahlt wurde“, gibt Dr. Steffens Auskunft.


Sachsen-Anhalt: 14500 ha mehr förderfähig


Die Rechnungen zur neuen Kulisse sind abgeschlossen, jetzt fehlt noch die endgültige Genehmigung der EU. Eventuell weist Sachsen-Anhalt dann noch Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“ aus. Zwar reduziert sich die Kulisse um ca. 42000 ha auf rd. 200000 ha. Die herausfallenden Gemarkungen liegen vor allem im Harz, der Westlichen Altmark, der Dübener Heide und vereinzelt im Fläming. Gleichzeitig kommen rund 15000 ha hinzu, z.B. die Mosigkauer Heide und Gemarkungen in der Altmark. Zudem fördert das Ministerium künftig Flächen bis 37 EMZ. Vorher lag die Grenze bei 30 LVZ. Auch sind Intensivkulturen nicht mehr von der Förderung ausgeschlossen. Insgesamt sind dadurch 14500 ha mehr förderfähig als nach alter Kulisse und vorherigen Bedingungen.


Ab 2018 gibt es in den neu abgegrenzten Gebieten 25 – 45 €/ha (s. Übers. 2). Bisher waren es 30 – 110 €/ha. Betriebe erhalten ab 90 ha im benachteiligten Gebiet 5% weniger Ausgleich bezogen auf die niedrigste erhaltene Prämie/ha, mindestens aber 25 €/ha. Übergangszahlungen für nicht mehr benachteiligte Flächen wird es nicht geben.


Brandenburg: Etwas mehr Fläche


Bisher sind rund 75% der LF benachteiligt, nach der Neuabgrenzung sind es sogar ca. 80%. Die EU-Kommission hat schon ihr O.K. gegeben. Nach Angaben des Ministeriums sind so gut wie alle bisher benachteiligten Gemarkungen weiterhin förderfähig. Brandenburg wird ab 2018 nach neuer Kulisse fördern. Wie bisher gibt es 25 €/ha für Grün- und Ackerland. Intensivkulturen wie Mais waren bisher von der Förderung ausgeschlossen, werden nun bereits ab 2017 einbezogen. Für die vereinzelten Flächen, die nicht mehr gefördert werden, erhalten die Landwirte für eine Übergangszeit von 2 Jahren weiterhin 25 €/ha. Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“ wurden nicht ausgewiesen. „Berggebiete“ gibt es nicht.


NRW: Bleibt alles beim Alten?


Die Verhandlungen laufen. Die Modellrechnungen lassen aber schon vermuten, dass es keine größeren Flächenverluste geben wird. Eventuell kommen sogar kleinere Gebiete hinzu. Der geringe Anteil „Berggebiete“ bleibt unverändert, so wie die Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“, sprich das sensible Grünland in Steinfurt und Borken.


NRW wird 2018 noch nach alter Kulisse und „alten“ Sätzen von 35 bis 115 €/ha fördern. Da die EU künftig verbietet, Ackerland von der Förderung auszuschließen, wie dies zurzeit außerhalb der Berggebiete geschieht, werden danach mehr Flächen förderfähig sein. Bei gleichbleibend hohem Fördertopf wird das eine Verringerung der Fördersätze heißen. Zudem darf künftig nicht mehr nach LVZ, sondern nur nach z.B. EMZ gestaffelt werden. Auch die Umstellung wird womöglich Veränderungen bringen. Die genaue Ausgestaltung der Fördersätze ist noch unklar.


Hessen: Bis zu 30% weniger Flächen


Der Antrag zur Genehmigung der neuen Kulisse ist fast abgeschlossen. Das Resultat: Die Förderkulisse könnte um mehr als 30% schrumpfen. Das dürfte besonders die osthessischen Mittelgebirgslagen, aber auch mittelhessische Landkreise treffen. Vor allem im Landkreis Gießen und der Rhön könnten viele Gemarkungen herausfallen. Das Ministerium will versuchen, über die Ausweisung von Gebieten mit „spezifischen Nachteilen“ diese Flächen teils wieder förderfähig zu machen.


Die Fördersätze sollen sich an den momentanen orientieren (s. Übersicht 2). Ob erst 2019 oder in jedem Fall schon 2018 nach neuer Kulisse gefördert wird, muss das Ministerium noch entscheiden.


Thüringen: Kaum Änderungen


Thüringen fördert ab 2018 mit neuer Kulisse, die Genehmigung liegt vor. Vereinzelt fallen Flächen heraus, während einige andere hinzukommen. Im Saldo tut sich nicht viel, die Kulisse umfasst künftig sogar rund 1 600 ha mehr (s. Übers. 2). Dafür werden wie bisher Zulagen zwischen 30 und 195 €/ha gewährt, je nach Hauptfutterfläche eines Betriebs und Ertragsmesszahl (EMZ) statt wie bislang Landwirtschaftlicher Vergleichszahl (LVZ). Neu: Für ertragsstarkes Grünland (EMZ ≥ 35) gibt es bei weniger als 50% Hauptfutterfläche 30 €/ha. Wie bisher werden alle Kulturarten gefördert.


Zusätzlich kommen rund 10000 ha Dauergrünlandflächen in Natura 2000- Gebieten und hängigen Lagen hinzu, die als Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“ künftig 100 €/ha erhalten sollen. „Berggebiete“ gibt es nicht.


Sachsen: Zulage sinkt leicht


Ab 2018 fördert Sachsen mit neuer Kulisse, die die EU schon genehmigt hat. Im Saldo sind 3,5% weniger Flächen benachteiligt: 35000 ha der alten Kulisse fallen raus, 25000 ha kommen hinzu. Die weggefallenen Flächen liegen vor allem in den Randlagen zu noch nie benachteiligten Gebieten.


Berggebiete werden nicht mehr gesondert gefördert. Stattdessen beträgt der Satz dort künftig mit 105 €/ha (vorher 134 €/ha) so viel wie in Gebieten über 600 m und einer EMZ von höchstens 21 (vorher: 103 €/ha). Bei niedriger gelegenen Flächen oder höherer EMZ gibt es 75 bzw. 50 €/ha (vorher: 77 bzw. 63 €/ha). Übersteigt die förderfähige Fläche eines Betriebes 85 ha, sinkt die Zulage für die darüberliegenden Hektare um durchschnittlich 5%. Die Zulage gibt es künftig für alle bewirtschafteten Flächen in der Kulisse inklusive der Intensivkulturen. Für Flächen, die nicht mehr benachteiligt sind, es aber bisher waren, gibt es 2018, 2019 und 2020 je 25 €/ha.


Gebiete mit spezifischen Nachteilen wird Sachsen nicht ausweisen.


Rheinland-Pfalz:

Weiterhin nicht dabei?


Bislang gibt es keine Ausgleichszulage. Nun will das Mainzer Ministerium aber zumindest die Grundvoraussetzungen für künftige Zahlungen schaffen und verhandelt mit der EU-Kommission über die Kulisse. Von den natürlichen Bedingungen her wäre vorstellbar, dass vor allem die Gebiete Nord- und Westpfalz sowie Hunsrück, Eifel und Westerwald als benachteiligt gelten.


Ob das am Ende der Berechnungen auch so herauskommt, geschweige denn dorthin Ausgleichszulage fließt, ist zurzeit noch völlig offen.


Das Saarland: Die Neueinsteiger


Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Ergebnis: 82000 der insgesamt im Saarland vorhandenen 88000 ha LF gelten als benachteiligt. Das sind 93% der LF. Während die Landwirte bisher keine Zulage erhielten, gibt es 2017 25 bis 42 €/ha für alle Acker- und Grünlandflächen (s. Übersicht 2 oben). Betriebe mit weniger als 10 ha gehen leer aus. Die restlichen erhalten noch dieses Jahr einen Vorschuss von 80%, der Rest kommt im Frühjahr. Insgesamt werden 2017 damit 68000 von 79000 ha beantragter Fläche gefördert.


Bayern: Wie geht es weiter?


110 Mio. €: So viel wie Bayern gibt kein anderes Bundesland für die Ausgleichszulage aus. Trotz ihrer hohen Bedeutung für die bayerischen Betriebe ist offen, wie es mit der Zulage weitergeht. Das Münchner Ministerium legt sich einzig darauf fest, dass es 2018 noch nach alter Kulisse und gewohnten Sätzen von 25 – 200 €/ha fördert. Das Ministerium sei bemüht, möglichst viel der Förderkulisse zu erhalten. Ob dies gelingen könnte, darüber schweigt man sich dort aus. Durchgesickert ist aber, dass es vermutlich insgesamt bei den rd. 1,9 Mio. ha bleibt, sich aber Verschiebungen innerhalb der Kulisse ergeben. Neben den Gebieten mit „natürlichen Nachteilen“ grenzt Bayern als einziges Bundesland nicht nur die Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“, sondern ebenso die „Berggebiete“ neu ab.


Die Fördersätze werden sich ändern, da nicht mehr – wie zurzeit in den Gebieten mit „naturbedingten Nachteilen“ – nach LVZ gestaffelt werden darf. Zudem müssen künftig auch Intensivkulturen einbezogen werden. Das bisherige Fördervolumen soll nach Angaben des Ministeriums beibehalten werden.


Dr. Johanna Garbert

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