Das ist bitter: Rund 354000 der bisher 916000 ha gelten künftig nicht mehr als benachteiligt – ein Minus von fast 40%. Die meisten Verluste gibt es bei den Gebieten mit „naturbedingten Nachteilen“. In den Berggebieten gehen 7000ha verloren, da künftig nur noch ganze Gemarkungen als benachteiligt gelten dürfen. Vor allem in den Kreisen Ostalbkreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Rems-Murr-Kreis, Main-Tauber-Kreis und im Neckar-Odenwaldkreis sind ein Großteil der Flächen bald nicht mehr förderfähig.
Nach Schätzungen des Baden- Württembergischen Bauernverbandes gehen den bislang geförderten Betrieben so rund 6 Mio. € verloren.
70000 ha, vor allem in den Kreisen Biberach, Freiburg und Ravensburg, kommen neu in die Kulisse herein (siehe Übersicht 1 oben).
Das Stuttgarter Ministerium plant, auch Gebiete mit „spezifischen Nachteilen“ auszuweisen. Inwieweit darüber aber ein spürbarer Teil der verloren gegangenen Flächenkulisse wieder förderfähig wird, kann das Ministerium zurzeit nicht abschätzen.
Auch künftig will das Ministerium jährlich rund 30 Mio. € für die Ausgleichszulage ausgeben. Die Fördersätze für Grünland von momentan 40 bis 100 € sollen möglichst unverändert fortgeführt werden. Für Ackerflächen soll es künftig 25 €/ha geben.
Baden-Württemberg wird 2018 noch nach alter Kulisse fördern und erst 2019 mit der neuen starten.