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BAföG: Bleibt der Hinzuverdienst vorübergehend anrechnungsfrei?

Lesezeit: 1 Minuten

Der Hinzuverdienst von BAföG- Empfängern aus pandemie-bedingten Einsätzen in systemrelevanten Branchen, wie z.B. der Landwirtschaft, soll rückwirkend ab dem 1. März 2020 beim BAföG komplett anrechnungsfrei bleiben.


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So sollen Schüler und Studenten ihre BAföG-Förderung trotz Hinzuverdienst aus einem pandemie-bedingten Arbeitseinsatz in allen Monaten des Bewilligungszeitraumes vollständig ausgezahlt bekommen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.


Bislang gilt, dass Hinzuverdienste aus einem pandemie-bedingten Einsatz auf das BAföG des jeweiligen Beschäftigungsmonats angerechnet werden, nicht (wie im Normalfall) auf alle Monate des Bewilligungszeitraumes.

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