BAföG: Bleibt der Hinzuverdienst vorübergehend anrechnungsfrei?
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Der Hinzuverdienst von BAföG- Empfängern aus pandemie-bedingten Einsätzen in systemrelevanten Branchen, wie z.B. der Landwirtschaft, soll rückwirkend ab dem 1. März 2020 beim BAföG komplett anrechnungsfrei bleiben.
So sollen Schüler und Studenten ihre BAföG-Förderung trotz Hinzuverdienst aus einem pandemie-bedingten Arbeitseinsatz in allen Monaten des Bewilligungszeitraumes vollständig ausgezahlt bekommen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
Bislang gilt, dass Hinzuverdienste aus einem pandemie-bedingten Einsatz auf das BAföG des jeweiligen Beschäftigungsmonats angerechnet werden, nicht (wie im Normalfall) auf alle Monate des Bewilligungszeitraumes.
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Der Hinzuverdienst von BAföG- Empfängern aus pandemie-bedingten Einsätzen in systemrelevanten Branchen, wie z.B. der Landwirtschaft, soll rückwirkend ab dem 1. März 2020 beim BAföG komplett anrechnungsfrei bleiben.
So sollen Schüler und Studenten ihre BAföG-Förderung trotz Hinzuverdienst aus einem pandemie-bedingten Arbeitseinsatz in allen Monaten des Bewilligungszeitraumes vollständig ausgezahlt bekommen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
Bislang gilt, dass Hinzuverdienste aus einem pandemie-bedingten Einsatz auf das BAföG des jeweiligen Beschäftigungsmonats angerechnet werden, nicht (wie im Normalfall) auf alle Monate des Bewilligungszeitraumes.
/, Schulze Harling, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Diethard Rolink, Harms, Johanna Garbert, Gesa Harms, Franz-Christoph Michel, Betriebsleitung, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren