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topplus Aus dem Heft

Bald fünf Wohnungen pro Hof erlaubt?

Lesezeit: 1 Minuten

Anfang November hat die Bundesregierung Änderungen am Baurecht beschlossen, der Bundestag muss noch zustimmen. Diesmal geht es nicht um Stall-, sondern um Wohngebäude. Wichtig für Landwirte sind besonders diese Regeln:


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  • Ehemals privilegierte landwirtschaftliche Gebäude dürfen Sie künftig nicht mehr nur einmal, sondern mehrmals umnutzen. So könnten Sie ein Gebäudeteil z.B. erst zu Büroräumen und später zu Wohnungen umwidmen. Zudem sind künftig neben der Betriebsleiter- bzw. Altenteilerwohnung statt drei bis zu fünf Wohnungen pro Hofstelle erlaubt.
  • Am Ortsrand dürfen weiterhin Gebäude auf bis zu 1 ha großen Flächen im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, errichtet werden. Das beschleunige den Flächenverbrauch, kritisieren Deutscher Bauernverband und BUND. Täglich werden in Deutschland ca. 56 ha versiegelt, obwohl sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, den Flächenverbrauch auf 30 ha zu reduzieren.

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