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Bauamt will Halle verbieten

Lesezeit: 1 Minuten

In unserer ehemaligen Maschinenhalle vermieten wir seit einigen Jahren Stellplätze für Campingwägen und Boote von Touristen. Weil das Geschäft floriert, möchten wir die Halle ausbauen.Laut den Beamten des Kreis-Bauamtes geht das aber nicht, weil sie Baugenehmigungen für den Außenbereich nur für landwirtschaftliche Vorhaben erteilen dürfen. Können wir dieses Problem lösen, indem wir einen Bebauungsplan von der Gemeinde aufstellen lassen?


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Ja. Stellt die Gemeinde einen Bebauungsplan für Ihre Halle auf, so wird das Plangelände zum Innenbereich und die rigiden Außenbereichsvorschriften gelten nicht mehr. Der Landkreis darf sich über die Planung der Gemeinde nicht hinwegsetzen und Ihnen keine weiteren Auflagen machen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Mehrheit des Gemeinderates von Ihrem Vorhaben überzeugen. Zudem stellen die Gemeinden für derartige Vorhaben in der Regel „vorhabenbezogene Bebauungspläne“ auf.


In diesem Fall haben Sie die Kosten des Planungsverfahrens zu tragen und sind meistens auf die Unterstützung eines privaten Ingenieurbüros angewiesen. Die Kosten liegen vermutlich im fünfstelligen Bereich. Rechnen Sie das Projekt im Vorfeld also genau durch.


Mehr dazu in top agrar 4/2016 auf Seite 37.

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