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Bauernmilliarde: Wer jetzt Geld zurückzahlen muss

Lesezeit: 2 Minuten

Haben Sie im vergangenem Jahr eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten und sind zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt? Dann müssen Sie den Wechsel umgehend bei der Rentenbank melden und die Vorsteuer aus Ihrer Investition teilweise zurückzahlen. Im Gegenzug erstattet Ihnen das Finanzamt einen Großteil der Vorsteuer. Hintergrund: Bei einem Übergang zur Regelbesteuerung verteilt das Finanzamt die Vorsteuer gleichmäßig auf einen fiktiven Zeitraum von fünf Jahren (ab Kauf). Für die Jahre, in denen Sie der Regelbesteuerung unterliegen, erstattet Ihnen der Fiskus die Vorsteuer. Da Sie im ersten Jahr als Pauschalierer gestartet sind und nun der Regelbesteuerung unterliegen, können Sie sich für vier Jahre Ihre Vorsteuer zurückholen. Die Rentenbank hat Pauschalierern allerdings auch die Umsatzsteuer mitfinanziert. Daher müssen Sie für vier Jahre die Förderung, die auf die Umsatzsteuer entfällt, zurückzahlen. Die Rentenbank will dazu ein Formular auf ihrer Homepage veröffentlichen (Stand 18.1.2022). Oder Sie rufen bei der Förderhotline an: 069/710 499 41. Sie haben eine Zusage, aber noch kein Geld von der Rentenbank? Dann melden Sie den Wechsel in die Regelbesteuerung ebenfalls. Sie erhalten in diesem Fall nur die Förderung für den Nettokaufpreis. B. Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster

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