Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Aus dem Heft

Baugesetzbuch: Tierwohl bleibt noch immer auf der Strecke

Lesezeit: 2 Minuten

Betriebe mit weniger als 50% eigener Futtergrundlage, die BImSchG-Größen von z.B. 1500 Schweinemastplätzen überschreiten, können nur per Bebauungsplan bauen. Der scheitert oft am Widerwillen der Kommunen. In NRW wurde z.B. bisher kein Stallneu- oder -umbau per Bebauungsplan realisiert. Ein Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass für „bauliche Änderungen“ kein Bebauungsplan nötig ist, wenn


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • diese zu mehr Tierwohl führen,
  • den Tierbestand nicht erhöhen und
  • der umzubauende Stall vor September 2013 genehmigt wurde.


Was „bauliche Änderungen“ sind und welche als tierwohlsteigernd gelten, ist unklar. „Scheinbar sollen Anbauten darunter fallen, nicht aber Ersatzbauten. Dabei können viele Tierwohlmaßnahmen besser oder nur über Neubau realisiert werden“, sagt Sonja Friedemann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Auch, dass Landwirte mit Ställen, die nach September 2013 genehmigt wurden, nicht profitieren sollen, sei unsinnig.


Doch selbst, wenn das Gesetz hier verbessert wird, sei das eigentliche Problem nicht gelöst: Nicht nur flächenarme Betriebe haben Probleme, Ställe umzubauen, sondern alle an Standorten, an denen erlaubte Grenzen v.a. der TA-Luft erreicht werden. Dann sind maßgebliche Veränderungen nur durchführbar, wenn z.B. durch Abluftfilter die Emissionen um mindestens 30% verglichen zu vorher sinken. Viele Tierwohlmaßnahmen sehen aber den Umbau zum Außenklimastall oder einen Auslauf vor. „Das erhöht die Emissionen am Standort und geht nicht mit Abluftfilter“, so Friedemann. Gerade in viehintensiven oder dicht besiedelten Regionen gibt es daher oft keine Genehmigung. Erst recht nicht, wenn die geplante neue TA-Luft erlaubte Emissionen weiter reduziert.


Anfang Juli beschloss die Regierung den Umbau der Sauenhaltung und langfristig den der gesamten Nutztierhaltung (s. S. 14). „Soll das gelingen, müssen die Hürden, die sich bei der Genehmigung aus dem Umweltrecht ergeben, beseitigt werden. Möglich wäre z.B. eine Art „Tierwohlverbesserungsgenehmigung“ im Baugesetzbuch einzuführen, sodass bei tierwohlverbessernden Stallneu- oder -umbauten an Standorten mit zu hohen Emissionen weniger Emissionen verringert werden müssten als bisher gefordert. Denn eine Verringerung ist zwar über Managementverbesserung möglich, eine um 30% bei z.B. Auslauf aber quasi ausgeschlossen. Auch bei der TA-Luft brauchen wir eine Ausnahme für Tierwohlställe“, ist Friedemann sicher.


Im September folgt die nächste Anhörung im Bundestag, bis dahin können Verbände Änderungsvorschläge am Gesetzesentwurf einbringen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.