Die Bundesregierung verlängert die Frist für das Baukindergeld um drei Monate. Jetzt reicht es aus, wenn Familien, die für ein neu gebautes oder aktuell gekauftes Haus Baukindergeld in Anspruch nehmen wollen, die Baugenehmigung bzw. den Kaufvertrag bis zum 31.3.2021 vorlegen (bisher 31.12.2020).
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert hat. Den Antrag auf das Baukindergeld müssen neue Eigenheimbesitzer nach wie vor spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Letzte Frist dafür ist der 31.12.2023.
Weitere Einzelheiten finden Sie in top agrar 10/2020, Seite 23.
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Die Bundesregierung verlängert die Frist für das Baukindergeld um drei Monate. Jetzt reicht es aus, wenn Familien, die für ein neu gebautes oder aktuell gekauftes Haus Baukindergeld in Anspruch nehmen wollen, die Baugenehmigung bzw. den Kaufvertrag bis zum 31.3.2021 vorlegen (bisher 31.12.2020).
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert hat. Den Antrag auf das Baukindergeld müssen neue Eigenheimbesitzer nach wie vor spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Letzte Frist dafür ist der 31.12.2023.
Weitere Einzelheiten finden Sie in top agrar 10/2020, Seite 23.