Wer beim Pflanzen von Bäumen den vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze einhält, muss sich vom Nachbarn nicht für den Pollenflug verantwortlich machen lassen – also weder die Bäume beseitigen noch eine Entschädigungszahlung leisten. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 218/18). Pollenflug sei ein natürlicher Vorgang. Dafür hafte ein Eigentümer, der sich an geltende Regeln halte, nicht.
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Wer beim Pflanzen von Bäumen den vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze einhält, muss sich vom Nachbarn nicht für den Pollenflug verantwortlich machen lassen – also weder die Bäume beseitigen noch eine Entschädigungszahlung leisten. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 218/18). Pollenflug sei ein natürlicher Vorgang. Dafür hafte ein Eigentümer, der sich an geltende Regeln halte, nicht.