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Bausparen: Unzulässige Gebühren zurückfordern

Lesezeit: 1 Minuten

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Jahresentgelt von Bausparverträgen in der Ansparphase für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 551/21). Einen echten Service bekomme man nicht und die Kosten für die Verwaltung müsse die Bausparkasse selbst tragen, so der BGH.


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Als Verbraucher können Sie das zu viel gezahlte Geld jetzt von Ihrer Bausparkasse zurückfordern, am besten unter Fristsetzung, das erklärt Rechtsanwalt Jonas Döring aus Hamm. Der Erstattungsanspruch besteht für die letzten drei Jahre, zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das können je nach dem einige zig Euro oder auch mehr als 100 € sein. Mit der Rückforderung sollten Sie sich aber sputen, denn für 2019 endet die Frist am 31.12. 2022. Ältere Gebühren sind bereits verjährt.


Wichtig: Ihr Erstattungsanspruch hängt ggf. davon ab, ob Sie den Vertrag als Verbraucher oder Unternehmer geschlossen haben. Denn das Urteil erstritt der Verbraucherzentrale Bundesverband und ist auf Verbraucher zugeschnitten. Ob auch Unternehmer sich darauf berufen können, ist noch unklar.

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