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Bausparer aufgepasst!

Lesezeit: 1 Minuten

Haben Sie in den vergangenen Jahren mit einem Bauspardarlehen eine Baumaßnahme finanziert? Dann können Sie die Darlehensgebühr dafür zurückfordern. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshof: Er erklärte die Gebühr, die oft bis zu 2 % des Gesamtbetrages und damit mehrere Hundert Euro ausmacht, für unzulässig.


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Achtung: Die Ansprüche verjähren. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wann genau. Frühester Zeitpunkt sind drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gebühr bezahlt wurde. Wer also Gebühren aus 2013 zurückfordern will, muss sich beeilen: Bis zum 31.12.2016 besteht auf jeden Fall ein Anspruch, danach ist der Anspruch derzeit noch fraglich (Az.: XI ZR 552/15).


Tipp: Die Stiftung Warentest bietet unter www.test.de/kreditgebuehr kostenlose Musterbriefe zur Rückforderung der Kreditgebühren an.

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