Wer einen Güllebehälter bauen wollte, bekam oft keine Genehmigung. Denn seit August 2017 dürfen nur Behälter mit Leckageerkennungssystemen (LES) gebaut werden, die eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben. Da es die zunächst nicht gab, genehmigten die Behörden erst ohne zugelassene LES. Im August 2018 erhielt ein System die Zulassung, das sich nur für oberirdische Behälter eignete. Trotzdem verlangten viele Kreise auch z.B. im Süden dessen Einbau, obwohl die Behälter dort meist im Boden eingelassen sind.
Dieses LES wurde nun für in den Boden eingelassene Behälter weiterentwickelt und erhielt zusammen mit einem weiteren System im Oktober die Zulassung. Zudem stehen laut DIBt mehrere weitere Systeme kurz vor einer Zulassung.
Für die Übergangszeit haben mehrere Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre Behörden angewiesen, auch Behälter zu genehmigen mit LES, für die zwar schon ein Zulassungsantrag vorliegt, die sich aber noch im Zulassungsverfahren befinden.
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Wer einen Güllebehälter bauen wollte, bekam oft keine Genehmigung. Denn seit August 2017 dürfen nur Behälter mit Leckageerkennungssystemen (LES) gebaut werden, die eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben. Da es die zunächst nicht gab, genehmigten die Behörden erst ohne zugelassene LES. Im August 2018 erhielt ein System die Zulassung, das sich nur für oberirdische Behälter eignete. Trotzdem verlangten viele Kreise auch z.B. im Süden dessen Einbau, obwohl die Behälter dort meist im Boden eingelassen sind.
Dieses LES wurde nun für in den Boden eingelassene Behälter weiterentwickelt und erhielt zusammen mit einem weiteren System im Oktober die Zulassung. Zudem stehen laut DIBt mehrere weitere Systeme kurz vor einer Zulassung.
Für die Übergangszeit haben mehrere Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre Behörden angewiesen, auch Behälter zu genehmigen mit LES, für die zwar schon ein Zulassungsantrag vorliegt, die sich aber noch im Zulassungsverfahren befinden.