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Bayern reformiert Landesanstalten

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einer einschneidenden Reform will Bayern die angewandte landwirtschaftliche Forschung und Beratung im Bereich der Landesanstalten moderner und effizienter machen. Anlass ist der von der Staatsregierung geforderte Stellenabbau von 25% bis zum Jahr 2007. Laut Kabinettsbeschluss sollen zum 1. Januar 2003 sechs Landesanstalten und neun weitere eigenständige Behörden in der neu gegründeten Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zusammengefasst werden. Damit soll auf Landesebene ein schlagkräftiges Zentrum für angewandte Forschung, Hoheitsvollzug, Wissenstransfer und Berufsbildung entstehen. Betroffen sind u.a. die bisherigen Landesanstalten für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur, Bodenkultur und Pflanzenbau, Ernährung, Landtechnik sowie Tierzucht. Hauptsitz der LfL wird Freising-Weihenstephan sein. Allerdings sollen die Standorte Grub, München und Starnberg bleiben. Die LfL wird sich in zehn Institute (z.B. Pflanzenschutz) sowie fünf zentrale Abteilungen gliedern (z.B. Förderwesen, Fachrecht). Die Institute bleiben zwar fachlich eigenständig. Ihre Forschungsarbeiten werden aber durch ein institutsübergreifendes Arbeitsprogramm geregelt. Auffallend für bayerische Verhältnisse ist die Forderung nach einer flachen Hierarchie innerhalb der Institute. Anstelle von Abteilungen und Sachgebieten sollen flexible Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Das Konzept umfasst auch die Modernisierung und Neuausrichtung der bisherigen 20 Staatsgüter zu sieben regionalen Lehr-, Versuchs- und Fachzentren (LVF) sowie fünf spezialisierten Versuchsstationen. Sie werden der LfL zugeordnet. Auch nach dem Stellenabbau kann sich die Personalausstattung im Ländervergleich noch sehen lassen: An der LfL im engeren Sinn werden künftig insgesamt 760 Mitarbeiter beschäftigt sein. Hinzu kommen weitere 330 Beschäftigte an den Versuchsstationen und den LVF-Zentren.

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