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BDL und DBV diskutieren über Satzungsänderung

Lesezeit: 2 Minuten

Die beim Bauerntag im Juni 2018 in Wiesbaden eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist aktiv und diskutiert intensiv über die Vorschläge des BDL, die Regularien für die Wahl des DBV-Vorstandes zu ändern. Man habe sich bereits zweimal getroffen und werde sich im Frühjahr ein weiteres Mal zusammensetzen, heißt es aus Kreisen des Bauernverbandes gegenüber top agrar.


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Im Vorfeld des Bauerntages in Wiesbaden hatte der BDL einen Antrag auf Änderung der Satzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gestellt. Dieser sieht u.a. vor, nur noch Personen zur Wahl des DBV-Präsidiums zuzulassen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem soll künftig die Wiederwahl nur noch zweimal möglich sein. Nach den Vorstellungen des BDL wären nicht nur Präsidenten eines Landesbauernverbandes ins DBV-Präsidium wählbar, sondern „jedes Mitglied eines Landesbauernverbandes“.


Nach der überraschenden Abwahl der ehemaligen BDL-Vorsitzenden Nina Sehnke und ihres Stellvertreters Christoph Daun im November vergangenen Jahres hatte es Spekulationen gegeben, dass die Neuaufstellung des Vorstandes auch mit dem Antrag auf Satzungsänderung zusammenhängt. Das sei Quatsch, ist aus Bauernverbandskreisen zu hören. Dass der Antrag nicht überall auf Zustimmung stoße, sei sicher kein Geheimnis. Aber das diskutiere man offen und transparent in der Arbeitsgruppe, lautet die Botschaft aus dem Verband.

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