Haben Sie als greening- pflichtiger Betrieb zwischen dem 1.1.2015 und 27.10.2016 Dauergrünland (DGL) aufgeforstet oder mit Wegen, Siloplatten bzw. Gebäuden bebaut? Dann können Sie jetzt die „rückwirkende Heilungsregelung“ des geänderten Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes nutzen. Sie vermeiden damit die Wertung als Greeningverstoß und entgehen der Rückumwandlungspflicht zu DGL einschließlich Ersatzfläche. Die „Heilung“ ist zur Agrarantragstellung 2017 möglich, fragen Sie bei Ihrer Landwirtschaftsbehörde nach. Achtung: Wer ab dem 27. Oktober 2016 als Greening-Betrieb DGL in nichtlandwirtschaftliche Nutzungen umwandelt, also z.B. bebaut oder aufforstet, muss das vorher genehmigen lassen. Bei umwelt-sensiblem FFH-Dauergrünland braucht es noch eine zusätzliche Genehmigung. Eine Pflicht zur Neuanlage von Grünland entsteht dadurch nicht automatisch.
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