Um größere Schläge besser bejagen zu können, vereinbaren Jäger und Landwirte oft die Anlage von Bejagungsschneisen. Für den Agrarantrag muss der Landwirt die Schneise ausmessen und als eigenen Schlag in den Flächennachweis aufnehmen. Die Schneise kann im Betrieb als „aus der Produktion genommenes Ackerland“ zur Erfüllung der vorgeschriebenen 5% Ökologischer Vorrangfläche (ÖVF) dienen. Sie geht allerdings nur mit dem Faktor 1,0 in die ÖVF ein (1 ha Bejagungsschneise = 1 ha ÖVF). Günstiger wäre es, die Schneise als Feldrandstreifen auszuweisen. Dann greift als Faktor 1,5. Sie können dann mit einem Hektar Streifen 1,5 ha ÖVF abdecken.
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