Greifen Sie für Brillen, Zahnprothesen oder Zuzahlungen zu Medikamenten beim Arzt tief in die Tasche, lohnt es sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 75/14) nun mehr denn je, die Belege zu sammeln: Ab sofort können Sie in vielen Fällen mehr Aufwendungen steuerlich absetzen als bisher.
Geltend machen können Sie die Ausgaben aber erst, wenn Sie eine bestimmte Schwelle überschritten haben, die sogenannte zumutbare Belastung. Diese Grenze ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Familienstand. Welche Stufe bzw. welcher Prozentsatz für Sie gilt, können Sie in der Tabelle nachlesen.
Die Berechnung der zumutbaren Belastung ist allerdings trickreich, da sie stufenweise erfolgt: Angenommen ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 40000 € hat insgesamt 1500 € für Brillen der Kinder und Zuzahlungen zu Medikamenten ausgegeben.
Für die ersten 15340 € gelten laut Tabelle 2% des Einkommens als zumutbar. Für den restlichen Betrag, der diese erste Stufe überschreitet, hier 24660 € (40000 € - 15340 €) sind es 3%. Die zumutbare Belastung liegt also in der Summe bei 1047€ (15340 € x 2% = 307 € + 24660 € x 3% = 740 ). Das Ehepaar darf nun die Kosten, die diese Grenze überschreiten, in diesem Fall 453 €, steuermindernd geltend machen (1500 € Ausgaben - 1047 € zumutbare Belastung). Bisher waren es nur 300 € (1500 € Ausgaben - 3% von 40000 €).
Aber Achtung: Bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teil der getragenen Kosten erstattet, dürfen Sie diesen Anteil nicht geltend machen.
Gesine Niebuhr, wetreu Alfred Haupt KG, Münster