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Bestandsregister auf aktuellem Stand?

Lesezeit: 1 Minuten

Im ASP-Fall sind die Unterlagen über Tierbewegungen in der HIT-Datenbank und im Bestandsregister die wichtigsten Dokumente. Halten Sie die Daten auf tagesaktuellem Stand. Dokumentieren Sie alle Verluste bzw. erkrankten Tiere und führen Sie ein Besucherbuch. Im Seuchenfall müssen alle Kontaktmöglichkeiten ermittelt werden, um Ursache und Zeitpunkt der Einschleppung zu bestimmen sowie eine Weiterverbreitung in andere Bestände abzuklären. Wichtig ist, dass der Tierseuchenkasse (TSK) die korrekten Bestandszahlen gemeldet wurden. Bei einer angeordneten Tötung des Bestandes erstattet diese nur den „gemeinen Wert“ der Tiere. Sollten Sie gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften verstoßen oder falsche Tierzahlen gemeldet haben, kann der Anspruch auf Entschädigungsleistungen oder Beihilfen reduziert werden oder ganz entfallen! Die strikte Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und korrekte Meldung an die TSK ist daher ein Muss!

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