Wir haben einen älteren Kipper, für den uns die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) fehlt, um auf öffentlichen Straßen zu fahren. Der Kipper wurde nach 1962 angeschafft. Wie könnten wir die ABE nachträglich erlangen?
Zulassungsfreie Anhänger, die nach dem 1.7.1961 in den Verkehr gekommen sind, benötigen eine „Betriebserlaubnis“. Diese brauchen Sie zwar nicht immer bei Fahrten dabeihaben, aber Sie müssen sie z.B. auf Verlangen der Polizei vorzeigen. Weisen Sie keine vor, droht ein Bußgeld von 70 € sowie ein Punkt in Flensburg.
Hier ein paar Hinweise, wie Sie die ABE bekommen:
Der Sachverständige prüft die technischen Angaben wie Hersteller, Typ, Gesamtmasse und Achslasten sowie Baujahr. Diese Angaben finden Sie auf dem Fabrikschild, das am Kipper angebracht ist. Bei der Zugeinrichtung, ggf. Höheneinstellvorrichtung und der Auflaufbremse (wenn vorhanden) müssen die Fabrikschilder angebracht sein. Ebenso brauchen Sie eine Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN). Diese ist im Rahmen des Kippers eingeschlagen.
Fehlen diese Angaben, nehmen Sie am besten mit dem örtlichen TÜV bzw. DEKRA vor der Abnahme Kontakt auf und fragen nach, welche Informationen er genau braucht. Das Gutachten kostet ca. 100 bis 150 €. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers.