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Achtung: Fallen beim Windparkverkauf

Was zu beachten ist, wenn Sie einen Windpark verkaufen, beschreibt Rechtsanwalt Volker Henties aus Helmstedt.

Lesezeit: 9 Minuten

Was zu beachten ist, wenn Sie einen Windpark verkaufen, beschreibt Rechtsanwalt Volker Henties aus Helmstedt.

 

Die letzte Reform und die aktuelle Diskussion um das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) führt dazu, dass sehr viele Windparks vorzeitig repowert, d.h. die alten kleinen Windenergieanlagen (WEA) durch weniger und größere neue Anlagen ersetzt werden. Dies ist für jedes Unternehmen, das einen solchen Windpark betreibt, ein erheblicher Kraftakt. In der Regel ist ein erneutes Genehmigungsverfahren durchzuführen, weil die Anlagen und die Standorte sich ändern. Mit Banken muss wegen der Finanzierung gesprochen und bei Bürgerwindparks den Anlegern das Vorhaben erklärt werden. Nicht selten sind mit einem solchen Vorhaben die sog. Bürgerwindparks oder die von Landwirten selbst betriebenen Windparks überfordert. Aus diesem Grund entsteht dann sehr schnell die Diskussion, wie man das schaffen will, wie weiter vorzugehen und ob es nicht besser ist, die Firma, die den Windpark betreibt zu verkaufen. Wer glaubt, dass mit einer solchen Entscheidung alles einfach wird, erlebt manchmal eine nicht ganz angenehme Überraschung. Wie man vorgeht und was zu beachten ist, soll im Weiteren skizziert werden.

Zunächst müssen Sie sich klar machen, dass Sie sich mit dem komplexen Thema Unternehmensverkauf beschäftigen, was nichts für Amateure ist. Beim Verkauf eines Windparks sind sowohl die allgemeinen Grundregeln, wie auch sehr spezielle Fragestellungen und Themen abzuarbeiten.

Wie geht ein solcher Unternehmenskauf von statten?

Sie sollten den Verkauf des Unternehmens auf keinen Fall zu kurzfristig planen oder gar spontan entscheiden, denn der Verkauf braucht eine ausreichend Vorbereitungszeit. Letztlich ist der Verkauf eines Unternehmens nichts anderes als der Verkauf einer Ware. Die Ware muss nachprüfbar einwandfrei sein. Wenn es Defizite gibt, sollte der Verkäufer sie kennen und mitteilen.

Im Vorfeld sind also diverse Bereiche zu durchleuchten. Dabei müssen Sie sich einfach vorstellen, was Sie anstelle des Käufers beim Kauf des Unternehmens wissen wollen. Dazu gehörten: Sämtliche Vertragsbeziehungen, die das Unternehmen zu Dritten hat. Eine große Rolle spielen hierbei die Nutzungsverträge für die Flächen, auf denen der Windpark errichtet wurde und auf denen der neue Windpark errichtet werden soll. Wenn die Landeigentümer beim Abschluss der Nutzungsverträge gut beraten waren, muss vor einem möglichen Repowern die Zustimmung der Landeigentümer eingeholt werden. Manchmal ist auch die Übertragung der Geschäftsanteile der Betreibergesellschaft auf einen möglichen Käufer von der Zustimmung der Landeigentümer abhängig. Beachten Sie, dass oft nicht gleichlautende Nutzungsverträge abgeschlossen wurden. Sie müssen also alle Nutzungsverträge einer Überprüfung unterziehen und klären, ob das angestrebte Vorhaben durchführbar ist. Sollte es hier Probleme geben, kann die Folge der Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz sein. Hierbei geht oft um Millionenbeträge. Wenn Sie Geschäftsführer eines solchen Unternehmens sind, sollten Sie tunlichst für eigenen Schutz durch eine sog. D&O Versicherung sorgen, die Ihnen den Rücken frei hält, wenn Sie einen Fehler machen sollten.

Erst, wenn alle internen Überprüfungen ergeben, dass das Unternehmen in einem einwandfreien und verkaufsfähigen Zustand ist, sollten Sie den nächsten Schritt einleiten. Wenn Sie glauben, dass dies schon das Angebot im Käufermarkt ist, sind sie im Irrtum. Es empfiehlt sich nämlich im Vorfeld eines möglichen Verkaufs eine steuerliche Betriebsprüfung zu beantragen, um einem Käufer darlegen zu können, dass im Unternehmen keine, oder nur noch sehr überschaubare Risiken stecken. Dies vereinfacht den Verkaufsprozess sehr.

Im nächsten Schritt ist dann ein Verkaufsexpose vorzubereiten, in dem Sie den Windpark und die Betreibergesellschaft in groben Zügen darstellen. Hier ist nichts zu schönen. Das Expose sollte nichts enthalten, was bei möglichen Verkaufsverhandlungen nicht auch belegt werden kann. Sie sollten im Expose aber klar stellen, dass das Expose nur grobe Eckpunkte und insbesondere kein konkretes Verkaufsangebot darstellt.

Den besten Verkaufspreis erreichen Sie allerdings, wenn Sie den Verkauf über ein Ausschreibungsverfahren abwickeln. Konkret bedeutet dies, dass Sie alle für einen Käufer interessanten wirtschaftlichen Rahmendaten, die dieser für einen Kauf und die Abschätzung einer Finanzierung benötigt zusammenstellen und dann an potentielle Käufer mit der Bitte zur Unterbreitung eines Kaufangebotes. Egal, wie detailliert Sie das Unternehmen darstellen. Sie sollten immer klar machen, dass Sie sich Irrtümer vorbehalten und in dieser Phase selbst auch noch keinen Kaufpreis nennen. Sie werden erstaunt sein, wie groß die Spannweite bei den Kaufpreisen ist!

Sie sollten zudem dem Käufer die Möglichkeit einräumen, ein zunächst freibleibendes Angebot zu unterbreiten. Verbindliche Angebote erhalten sie von seriösen Käufern nicht, wenn diese zuvor nicht die Möglichkeit hatten, das Unternehmen zu überprüfen. Das freibleibende Angebot wird Ihnen aber die Möglichkeit geben, eine Vorauswahl zu treffen, mit welchem Kaufinteressenten Sie die Gespräche vertiefen wollen.

Wenn die Entscheidung getroffen wurde, mit welchen Kaufinteressenten weiter verhandelt werden soll, laden Sie diese erst einmal zu einem Kennenlern- und Sondierungsgespräch ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich ein Bild von Ihren Gesprächspartnern und den Unternehmen zu machen, die diese repräsentieren. Sicher ist nicht schädlich, sich im Vorfeld von Verhandlungen ein Bild von den Interessenten zu machen, z.B. in dem Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen, um gesellschaftsrechtliche Verhältnisse zu klären oder in den elektronischen Bundesanzeiger, in dem Unternehmenszahlen veröffentlicht wurden. Es gilt zudem die alte Regel, dass man nur mit Gesprächspartnern verhandelt, die hinreichend bevollmächtigt sind. Sonst stehen sie am Ende unter Umständen vor dem Problem, dass die Geschäftsleitung das Verhandlungsergebnis nicht genehmigt. Nicht selten ist dies eine Käuferstrategie. Der Käufer setzt in diesem Fall darauf, dass der Verkäufer nicht noch einmal in einen Verkaufsprozess mit neuen Interessenten eintreten will und weitere Zugeständnisse macht. Das können Sie sehr einfach vermeiden, indem Sie nur mit autorisierten Käufervertretern verhandeln.

Nachdem Sie den Käufer ausgewählt haben, gehen die Gespräche ins Detail. Der Unternehmensverkauf durchläuft mehrere Phasen.

In der ersten Phase wird ein sog. Letter of Intent (LOI) abgeschlossen. Hierin erklären beide Seiten ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsichten. Es werden auch die weiteren Spielregeln für den Unternehmensprüfungsprozess (sog. Due Dilligence) und die beabsichtigte Abwicklung festgelegt. Viele potentielle Käufer streben an dieser Stelle bereits eine sog. Exklusivitätsvereinbarung an. Dies bedeutet, dass der Verkäufer sich verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum keine Gespräche mit sonstigen Kaufinteressenten zu führen. Sie sollten genau prüfen, ob eine solche Vereinbarung Ihren Interessen gerecht wird. Insbesondere in der augenblicklichen Phase des EEG sollten Sie durch derartige Vereinbarungen nicht zuviel Zeit verlieren, denn es kann sein, dass Sie wegen des Zeitablaufs und der daraus resultierenden Entwicklung aufgrund der EEG Regelungen keinem weiteren Käufer mehr für die wirtschaftlichen Rahmendaten finden, weil Ihnen die Zeit weggelaufen ist. Hierbei können Sie viel Geld verlieren. Daher muss derzeit wohl eher die Empfehlung gegeben werden, Exklusivitätsvereinbarungen zu vermeiden. Hingegen sollten Sie darauf achten, dass ein (LOI) einen Zeitplan und eine Vertraulichkeitsvereinbarung enthält, d.h., dass mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und den Gesprächsinhalten vertraulich umgegangen wird. Hier werden manchmal für den Fall der Zuwiderhandlung auch Vertragsstrafen vereinbart. Sie sollten zudem vereinbaren, dass im Falle des Scheiterns der Verhandlungen sämtliche Unterlagen an Sie zurückgegeben werden.

Nach Abschluss des LOI beginnt die eigentliche Unternehmensprüfung. Hier wird die Ware, die Sie anbieten, eingehend von den potentiellen Käufern untersucht. Diese Untersuchung findet auf allen Ebenen statt, die für den Käufer von Interesse sind. Der Windpark und die Windenergieanlagen werden vor Ort besichtigt und nicht selten von Sachverständigen geprüft, alle wichtigen Geschäftsunterlagen, wie Gesellschaftsverträge, Nutzungsverträge, Darlehnsverträge, Buchhaltung und vieles mehr werden eingesehen. Genau hier macht sich gute Vorbereitung bezahlt. Wenn Sie Ihr Unternehmen auf den Verkauf vorbereitet haben, läuft dieser Prozess schnell und reibungslos ab. Sobald die Unternehmensprüfung erledigt ist und dem Käufer entsprechende Berichte vorliegen, wird in der Regel noch einmal über den Kaufpreis gesprochen. Kommt es darüber zu einer Einigung, wird im nächsten Schritt der Kaufvertrag vorbereitet. Hierbei ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen seine einzelnen Assets verkauft, d.h. es werden die Windenergieanlagen und die Infrastruktur verkauft oder ob die Geschäftsanteile am Unternehmen und damit das Unternehmen selbst verkauft werden soll. Dies sollten Sie allerdings frühzeitig klären und nicht erst nach erfolgter Unternehmensprüfung. Denn wenn nur die Assets verkauft werden, müssen nur die technischen Anlagen und die technische und logistische Ausstattung, nicht aber das Unternehmen selbst durch den Käufer geprüft werden. Welchen Weg Sie beschreiten wollen, sollten Sie also auch schon in dem Zeitpunkt festlegen, in dem Sie mit der Suche nach einem möglichen Käufer beginnen. Einzelne Vertragsdetails an dieser Stelle darzustellen, würde diesen Beitrag überfordern. Deshalb nur noch einige Hinweise:

Die Vertragsparteien müssen klar benannt werden. Dazu gehört auch, dass mögliche Vertretungsverhältnisse detailliert dargestellt werden. Achten Sie darauf, dass Zurückbehaltungsrechte bezüglich des Kaufpreises möglichst ausgeschlossen und Zahlungsfälligkeiten klar definiert werden. Vermeiden Sie die Abgabe von Garantien und begrenzen Sie möglichst umfänglich ihre Haftung als Verkäufer. Schließen Sie soweit wie möglich denkbare Rücktrittsrechte des Käufers aus. Die Liste ließe sich lange fortsetzen. Sie sollten nur einen Eindruck bekommen, wie komplex ein solcher Vertrag letzten Endes ist.

Dies gilt im Übrigen für den gesamten Vorgang des Unternehmensverkaufs. Auch hier ließen sich zu jedem Punkt noch diverse weitere Anmerkungen machen. Was einen Käufer eines Windparks noch im Detail interessiert, können sie im nebensehenden Kasten nachlesen. Entsprechende Unterlagen sollten Sie wohl geordnet für den Verkauf zur Hand haben. Und versuchen Sie es nicht allein. Sie sollten sich mit versierten Fachleuten umgeben, die so etwas nicht zum ersten Mal machen und ausreichend hoch für mögliche Fehler haftpflichtversichert sind.


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