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Agrardieselantrag

Agrardieselantrag: So füllen Sie ihn richtig aus

Die neue Formulare für den Agrardieselantrag sind schlicht unverständlich. Der Deutsche Bauernverband hat deshalb Ausfüllhinweise entwickelt.

Lesezeit: 8 Minuten

Die neue Formulare für den Agrardieselantrag sind schlicht unverständlich. Der Deutsche Bauernverband hat deshalb Ausfüllhinweise entwickelt.

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Bevor Sie loslegen, überprüfen Sie aber immer, ob Sie das aktuellste Formular haben -  am besten im Internet unter www.zoll.de. Denn die Zollverwaltung hat wegen der aufbrandenden Proteste bereits angekündigt, hier noch Anpassungen vorzunehmen.


Ausfüllhinweise des Deutschen Bauernverbandes für den Vordruck 1139 (Stand: 03.02.2017)


Beachten Sie bitte auf jeden Fall auch die Hinweise am Ende des amtlichen Vordrucks und die Erläuterungen im Merkblatt 1139a!


Feld 1: Hier ist das zuständige Hauptzollamt einzutragen.

Feld 2: Hier müssen Name, Anschrift und Rechtsform des Antragstellers eingetragen werden. Ferner sind die Agrardieselnummer und sofern dem Antragsteller vom Hauptzollamt eine Unternehmensnummer mitgeteilt wurde, auch diese anzugeben. Erstantragssteller haben keine Agrardieselnummer, diese wird dann durch die Zollverwaltung zugeteilt.

Feld 3: Hier ist nur dann ein Kreuz zu setzen, wenn der Antragssteller kein Unternehmen im beihilferechtlichen Sinn ist. In diesem Fall müssten die Felder 4 bis 9 nicht mehr ausgefüllt werden.

Dieses Feld wird für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Regelfall nicht zur Anwendung kommen, da als Unternehmen im beihilferechtlichen Sinn alle Einheiten gelten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei als Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt definiert. Diese Voraussetzung wird im Normalfall erfüllt sein.

Feld 4: Hier ist anzugeben, auf welche Steuerbegünstigungen sich die nachfolgenden Erklärungen beziehen. Diese Erklärung ist dann unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben.

Anzukreuzen ist hier auf jeden Fall § 57 Energiesteuergesetz (EnergieStG), in dem die Agrardieselvergütung geregelt ist. Ob noch weitere Steuerbegünstigungen anzugeben sind, hängt vom jeweiligen betrieblichen Einzelfall ab. Relevant könnte z. B. die Stromsteuerbegünstigung nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) sein.

 

Kurze Erläuterungen zu den weiteren steuerlichen Tatbeständen, zu denen im Formular keine Hinweise erfolgen:


  • § 50 EnergieStG (Steuerentlastung für Biokraftstoffe)

  • § 53a EnergieStG (vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme)
  • § 53b Absatz 1 und 4 EnergieStG (teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme)
  • § 54 EnergieStG (Steuerentlastung von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft für versteuerte Energieerzeugnisse zur Wärmeerzeugung oder zur Verwendung in begünstigten Anlagen nach § 3)
  • § 55 EnergieStG (Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen / “Spitzenausgleich“)

  • § 56 EnergieStG (Steuerentlastung Öffentlicher Personennahverkehr)
  • § 57 EnergieStG (Agrardiesel)
  • § 9b StromStG (Steuerentlastung von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft)
  • § 10 StromStG (Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen)
  • § 14a StromStV (Steuerentlastung für die Landversorgung von Schiffen)
Feld 5: Selbsterklärung „Erhalt von unzulässigen / unvereinbaren Beihilfen“

Hier wird abgefragt, ob man eine Rückzahlungsanordnung bzgl. einer unzulässigen/unvereinbaren Beihilfe erhalten hat.  Für den Fall, dass man solche Beihilfen erhalten hat, wird weiter danach differenziert, ob diese bereits zurückgezahlt worden sind oder nicht. Das zutreffende Kästchen ist anzukreuzen, im Regelfall dürfte dies 5.1 sein. Diese Erklärung ist unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben.

Feld 6: Selbsterklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Hier erfolgen Abfragen dahingehend, ob sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befindet.  Felder 6.1 bis 6.5 sind nur anzukreuzen, wenn sie zutreffen. Diese betreffen verschiedene Sachverhalte, in denen davon ausgegangen werden muss, dass sich ein Unternehmen in beihilferechtlicher Absicht „in Schwierigkeiten“ befindet, z. B. im Falle der Insolvenz eines Betriebes.  Feld 6.4 gilt nicht für Kleinstunternehmen und kleiner und mittlere Unternehmen (, vgl. die Hinweise zu Feld 7).  Wurde keines der Felder angekreuzt, so ist unter 6.6 „Nein“ anzukreuzen. Wurde eines der Felder 6.1 bis 6.5 angekreuzt, so ist bei 6.6 „Ja“ anzukreuzen und es sind auch noch die weiteren Felder zum zeitlichen Rahmen auszufüllen.

Feld 7: Hier ist anzukreuzen, ob es sich beim Unternehmen des Antragstellers um ein Kleinstunternehmen bzw. ein kleineres oder mittleres Unternehmen handelt und ob es weniger als drei Jahre besteht.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen. 

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss.

Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe dürften im Regelfall zu den KMU gehören, zu beachten ist jedoch das zusätzliche Erfordernis des Bestehens des Unternehmens von weniger als drei Jahren. Nur dann ist ein Kreuz zu setzen.

Feld 8/  Feld 9: Diese Felder betreffen nur Lieferer von Erdgas nach dem Energiesteuerrecht bzw. Versorger/Eigenerzeuger nach dem Stromsteuerrecht. Sofern Sie unter diese Gruppen fallen, beachten Sie bitte zum Ausfüllen die weiteren Hinweise am Ende des amtlichen Formulars.

Auch die Erklärungen der Felder 6 bis 9 sind durch Ort, Datum und Unterschrift zu bestätigen.

 

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Ausfüllhinweise für den Vordruck 1462 (Abgabefrist 30. Juni) (Stand: 03.02.2017)


Beachten Sie bitte auf jeden Fall auch die Hinweise am Ende des amtlichen Vordrucks!


Feld 1: Hier müssen Name, Anschrift und Rechtsform des Antragstellers eingetragen werden, ggf. auch eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Überschrift: Hier ist das entsprechende Jahr einzutragen. Die Erklärung ist erstmals für das Jahr 2016 abzugeben.

Feld 2: Hier ist grundsätzlich die Agrardieselnummer einzutragen. Wurde dem Antragsteller vom Hauptzollamt eine Unternehmensnummer mitgeteilt, so ist diese ebenfalls anzugeben. Sofern der Antragsteller über keine der beiden Nummern verfügt (z. B. Erstantragssteller), ist dies anzukreuzen. Sofern auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden ist, ist diese einzutragen. Ansonsten ist anzukreuzen, dass keine solche Nummer vorliegt.

Feld 3: Hier müssen Betriebe, die die Agrardieselvergütung beantragt und erhalten haben, § 57 EnergieStG ankreuzen. Werden noch weitere Entlastungen wie z. B. die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG in Anspruch genommen, sind diese ebenfalls anzugeben.

Feld 4: Hier ist die Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) anzugeben. Hinweise dazu und eine beispielhafte Aufzählung der einzelnen Bereiche mit den entsprechenden Schlüsselnummern (z.B. für Ackerbau „0111“, Betriebe mit Rinderhaltung „0121“, Betriebe mit Schweinehaltung „0123“ und Betriebe mit Geflügelhaltung „0124“, usw.) sind den allgemeinen Hinweisen auf den letzten Seiten des Vordruckes zu entnehmen.

Feld 5: Hier ist anzugeben, ob es sich beim Antragsteller um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlungen der EU-Kommission handelt. Darunter fallen solche Unternehmen, deren Beschäftigtenzahl maximal 249 Personen beträgt und deren Umsatzerlöse 50 Mio. Euro oder deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten Jahresabschluss. Im Regelfall wird hier „Ja“ anzukreuzen sein. 

Feld 6: Ort, Datum, Unterschrift

Tabelle über die im vergangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen: Hier sind für die einzelnen Entlastungstatbestände jeweils die Art des Energieerzeugnisses, die verwendete Menge und die Höhe der Steuerentlastung anzugeben. 

So müssen z. B. für die Agrardieselsteuerermäßigung  nach § 57 EnergieStG Angaben in den Feldern 11 bis 13 der Tabelle gemacht werden. Im Feld 11 sind jeweils drei Zeilen vorhanden, in denen die verwendeten Energieerzeugnisse (Gasöl, Biodiesel, Pflanzenöl), die verwendete Menge und der entlastete Betrag eingetragen werden können. Im Feld 12 ist anzugeben, welcher Anteil der Gesamtsumme auf die als De-minimis-Beihilfe für den Forst gezahlten Beträge entfällt und im Feld 13 ist der Anteil der Gesamtsumme, der für den Verbrauch in der Landwirtschaft gezahlt wurde, einzutragen.

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Ausfüllhinweise für den Vordruck 1463 (Abgabefrist 30. Juni) (Stand: 03.02.2017)


Beachten Sie bitte auf jeden Fall auch die Hinweise am Ende des amtlichen Vordrucks!


Feld 1: Hier müssen Name, Anschrift und Rechtsform des Antragstellers eingetragen werden, ggf. auch eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Feld 2: Hier ist grundsätzlich die Agrardieselnummer einzutragen. Wurde dem Antragsteller vom Hauptzollamt eine Unternehmensnummer mitgeteilt, so ist diese ebenfalls anzugeben. Sofern der Antragsteller über keine der beiden Nummern verfügt (z. B. Erstantragssteller), ist dies anzukreuzen. Sofern auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden ist, ist diese einzutragen. Ansonsten ist anzukreuzen, dass keine solche Nummer vorliegt.

Feld 3: Hier sind nur Angaben zu machen, wenn eine der dort genannten Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen wird und der Befreiungsantrag  für diese gelten soll. Betriebe, die ausschließlich die Steuerentlastung beim Agrardiesel beantragen, müssen hier keine Angaben machen.

Feld 4: Hier müssen Betriebe, die die Agrardieselvergütung beantragen, § 57 EnergieStG ankreuzen. Werden noch weitere Entlastungen wie z. B. die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG in Anspruch genommen, sind diese ebenfalls anzugeben.

Feld 5: Hier ist die Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) anzugeben. Hinweise dazu und eine beispielhafte Aufzählung der einzelnen Bereiche mit den entsprechenden Schlüsselnummern (z.B. für Ackerbau „0111“, Betriebe mit Rinderhaltung „0121“, Betriebe mit Schweinehaltung „0123“ und Betriebe mit Geflügelhaltung „0124“, usw.) sind den allgemeinen Hinweisen auf den letzten Seiten des Vordrucks zu entnehmen.

Feld 6: Hier ist anzugeben, ob es sich beim Antragsteller um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlungen der EU-Kommission handelt. Darunter fallen solche Unternehmen, deren Beschäftigtenzahl maximal 249 Personen beträgt und deren Umsatzerlöse 50 Mio. Euro oder deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten Jahresabschluss. Im Regelfall wird hier „Ja“ anzukreuzen sein.

Feld 7:  Ort, Datum, Unterschrift




Tabelle über die in den vergangenen drei Kalenderjahren erhaltenen Steuerentlastungen:


Hier sind die Entlastungsbeträge, die in den einzelnen Bereichen gezahlt wurden, anzugeben.

So müssen z. B. die beim Agrardiesel in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 erhaltenen Entlastungsbeträge in den Feldern 11 bis 13 der Tabelle aufgeführt werden.  Während im Feld 11 die Gesamtsumme anzugeben ist, muss diese dann noch nach den als De-minimis-Beihilfe für den Forst gezahlten Beträge (Feld12) und den für die Landwirtschaft erhaltenen Beträge (Feld 13) aufgeteilt werden.

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