Die erlaubten Nährstoffüberschüsse schrumpfen. Deswegen wird es noch wichtiger, dass Ihr vor der Düngung ermittelter Bedarf im Schnitt der Flächen zum tatsächlichen passt. An einer EDV-gestützen Berechnung von
Bedarf und Saldo führt da wohl kein Weg mehr vorbei. Der N-Bedarf ist für alle Kulturen und Ertragsniveaus in der Düngeverordnung angegeben.
Für Tierhalter wird künftig die 170 kg N-Grenze für Wirtschaftsdünger oder ihre P-Abfuhr der limitierende Faktor. Für Schweinehalter dürfte der P-Überschuss vorerst größer bleiben. Für Biogasbetreiber klemmt es bei N und P gleichermaßen. Weil in den Veredelungsregionen bald mehr Überschüsse anfallen, könnten dort die Kosten für die Gülleabgabe auf über 15 €/m3 steigen.
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