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Dürrehilfen: Diese Fristen setzen die Bundesländer

Die Antragsverfahren für die diesjährige staatliche Dürrehilfe sind vielerorts gestartet. Die Fristen und Abgabeorte für die Anträge unterscheiden sich aber je nach Bundesland. Ein Überblick über alle teilnehmenden Flächenländer.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Antragsverfahren für die diesjährige staatliche Dürrehilfe sind vielerorts gestartet. Die Fristen und Abgabeorte für die Anträge unterscheiden sich aber je nach Bundesland. Ein Überblick über alle teilnehmenden Flächenländer.


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Welche Voraussetzungen Sie im Detail erfüllen müssen, wenn Sie die Hilfen beantragen wollen und Details auch zu weiteren Hilfen in Ihrem Bundesland finden Sie auch unter den hinterlegten Links:


Baden-Württemberg:

Anträge auf Dürrehilfe können Sie bis zum 30.11.2018 bei den zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern stellen.


Bayern:

Voraussichtlich erst im Spätherbst können Sie einen Antrag auf Dürrehilfe nach dem Bund-Länder-Programm stellen. Antrags- und Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


Brandenburg:

Das Antragsverfahren für die Dürrehilfe soll noch im Oktober eröffnet werden. Als Antragsende ist der 30.11.2018 vorgesehen. Anträge stellen Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.


Hessen:

Einen Antrag stellen Sie im zuständigen Landwirtschaftsamt. Die Frist läuft vom 29.10. bis 23.11.2018.


Mecklenburg-Vorpommern:

Anträge für die Dürrehilfe sind nach einer anfänglichen Panne ab dem 17.10.2018 wieder möglich. Sie können diese noch bis zum 30.10.2018 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin einreichen.


Nordrhein-Westfalen:

Anträge können Sie vermutlich ab Ende Oktober bis Ende November stellen. Wenden Sie sich an die Kreisstelle Ihrer Landwirtschaftskammer.


Niedersachsen:

Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab November bis ins späte Frühjahr bei der Landwirtschaftskammer möglich.


Sachsen:

Das Antragsverfahren läuft vom 12.10. bis zum 16.11.2018 . Zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.


Sachsen-Anhalt:

Zuständig sind die Ämter für Flurneuordnung und Forsten. Anträge sind seit dem 15.10.2018 möglich .


Schleswig-Holstein:

Einen Antrag können Sie seit 15. Oktober stellen. Die Frist endet am 30.11.2018. Den Antrag stellen Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).


Thüringen:

Anträge sind seit dem 9.10.2018 möglich. Das Antragsverfahren läuft bis zum 2.11.2018. Abzugeben ist der Antrag bei der Thüringer Aufbaubank. Ziel ist, die Dürrehilfe noch zum Ende dieses Jahres auszuzahlen.

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