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Grundsteuer-Reform nimmt erste Konturen an

Die Finanzminister der Länder wollen die Grundsteuer reformieren. Die Folgen für die Landwirtschaft lassen sich derzeit nur schwer abschätzen. Hier die Details zu den Plänen Bislang erheben die Kommunen die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Finanzminister der Länder wollen die Grundsteuer reformieren. Die Folgen für die Landwirtschaft lassen sich derzeit nur schwer abschätzen. Hier die Details zu den Plänen

Bislang erheben die Kommunen die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte. Da diese im West aber auf eine Wertschätzung aus dem Jahr 1964 beruhen, im Osten auf Daten aus dem Jahr 1935, hat der Bundesfinanzhof bereits vor sechs Jahren die Methode als veraltet kritisiert. Verschärfend kommt hinzu, dass die Rote Karte aus Karlsruhe droht. Möglicherweise ist die Berechnung anhand der Einheitswerte verfassungswidrig.

Die Finanzminister der Länder wollen einem Diktat der Karlsruher Richter zuvorkommen und haben sich Anfang Juni auf erste Eckpfeiler für ein neues Verfahren geeinigt (bis auf Bayern und Hamburg):

  • Für landwirtschaftliche Flächen könnte künftig der Hektarwert herangezogen werden, der sich aus dem Ertragswertverfahren ableitet. Für die Hofstelle wollen die Minister den doppelten Ertragswert der jeweiligen Hoffläche (?) zugrunde legen.
  • Der Wert von Ställen, Maschinenhallen und andere landwirtschaftlichen Gebäuden soll sich nach dem Mietwert richten.
  • Für nicht landwirtschaftliche Flächen, nicht landwirtschaftliche Gebäude als auch Wohngebäude auf Hofstellen könnte künftig der Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstückes herangezogen werden. Hinzu kommen Zuschläge für das Gebäude, die sich unter anderem nach dem Alter und Zustand des Gebäudes richten.
  • Zahlen sollen die Grundsteuer künftig bundesweit einheitlich die Eigentümer der Fläche bzw. des Gebäudes. Im Osten kommen derzeit noch die Pächter für die Grundsteuer auf.
Durch die Reform wolle man keine zusätzlichen Steuern einnehmen, betonen die Bundesländer. Sollten die nach dem oben beschriebenen Verfahren ermittelten Grundwerte höher ausfallen als nach dem derzeitigen Einheitswert-Modell, will man die Steuermesszahl entsprechend korrigieren. Zum Verständnis: Die Grundwerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert. Heraus kommt der Steuermessbetrag, auf den dann der jeweilige Hebesatz der Kommunen angewandt wird. Erst daraus ergibt sich die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer.

Experten sehen in dem Wechsel – weg von den Einheitswerten hin zu einem Ertragswertverfahren bzw. zu den Bodenrichtwerten – weniger ein Problem. Allerdings wird die Steuermesszahl von den Bundesländern bestimmt und der Hebesatz von den Kommunen. Angesichts knapper Kassen könnte manch ein Land bzw. Kommune auf eine Korrektur verzichten und die zusätzlichen Einnahmen dankend annehmen. Leittragende wären dann die Landwirte.


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Bis zum letztendlichen Gesetz ist aber noch ein weiter Weg: Die Finanzminister haben die Länder Hessen und Niedersachsen zunächst gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu entwickeln. Mit Hilfe einer Bundesratsinitiative will man dann den Bund dazu bewegen, die Reform zügig umzusetzen. Geht der Plan auf, werden soll das neue Verfahren zum 1. Januar 2022 greifen. Dann beginnt die Werterhebung. Es gibt aber einen Übergangszeitraum: Bis 2027 würde die Grundsteuer noch nach dem alten System erhoben werden.

 

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