Seit 2017 gibt es ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigen. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit anhand der verbliebene Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Modulen) erfragt bzw. bewertet. Dieses neue Verfahren ersetzt das frühere Minutenzählen. Worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst im Einzelnen ankommt, lesen Sie in folgenden Broschüren des Medizinschen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).
Hier finden Sie Informationen zu den Begutachtungsgrundlagen: https://www.mds-ev.de
Hier finden Sie Informationen zu den Begutachtungsinstrumenten: https://www.mds-ev.de